„Reform ist in Gefahr!“

INNSBRUCK. Heute, Mittwoch, trifft sich der Tiroler Landtag zu einer Sitzung von historischer Bedeutung – zumindest für die Landeshauptstadt Innsbruck. Denn – wie berichtet – wird der Landtag heute oder morgen das neue Innsbrucker Stadtrecht beschließen und damit den Weg für die Direktwahl der/des Bürgermeisters/in freimachen. Doch wer glaubt, dass damit alle Ungereimtheiten und Unsicherheiten beseitigt sind, der irrt. Denn entgegen dem lange gepflegten politischen Usus weigert sich die Landesregierung, jenen Reformvorschlag, den die Stadtrechtsreformkommission über Monate ausgearbeitet und mit einer überwältigenden Mehrheit im Gemeinderat abgesegnet hat, umzusetzen.

Sinnloses Zahlenspiel
Hintergrund der jüngsten Aufregung ist die künftige Zahl der Stadtsenatsmitglieder. Die Stadtrechtsreformkommission hat aus Gründen der Rechtssicherheit diese mit neun festgeschrieben. Die Landesregierung hat dies jetzt aufgeweicht und die Größe des Stadtsenats variabel definiert – 7 bis 9 Mitglieder soll er nach der aktuellen Vorlage umfassen. Dies birgt jedoch einen rechtlichen Widerspruch. Denn ein Bürgermeister gilt nur dann als gewählt, wenn er mit seiner Fraktion einen Sitz im Stadtsenat erreicht. Das bedeutet, dass bei einem knappen Wahlergebnis der direkt gewählte Bürgermeister nur bei einer Stadtsenatsgröße von neun Mitgliedern sein Amt auch antreten darf, während er bei lediglich sieben Mitgliedern die Voraussetzungen nicht erfüllt. Somit könnte der Gemeinderat die direkte Wahl des Volkes im Nachhinein für ungültig erklären. Diesen Umstand wird der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt sicher nicht unkommentiert lassen und womöglich die gesamte Reform kippen.

„Sachliche Diskussion“
Für Bgm. Christine Oppitz-Plörer stellt dieser letzte Verhandlungspunkt indes kein großes Problem dar. „Die Größe des Stadtsenates ist eine sachliche Diskussion, die nun geführt wird. Die 36 Abgeordneten des Landtages suchen nach einem Kompromissvorschlag. Ich halte es für legitim, dass jede Gebietskörperschaft derartige Sachverhalte für sich selbst beurteilt“, versucht Oppitz-Plörer die Wogen zu glätten.

Für SPÖ-GR Arno Grünbacher sind diese Aussagen jedoch ein rotes Tuch. „Die Bürgermeisterin hat hier nicht zu diskutieren. Sie hat den Auftrag des Gemeinderates, die beschlossene Reform beim Land durchzusetzen“, poltert Grünbacher.

„Das ist eine diktatorische Haltung. Grünbacher hat offensichtlich keine Ahnung, wie in einer Demokratie Entscheidungen gefällt werden“, kontert Oppitz-Plörer.

Kommission fordert „neun“
Doch nicht nur Grünbacher fordert von der Bürgermeisterin ein energischeres Auftreten gegenüber dem Landesgesetzgeber. „Durch Änderungen dieses Gemeinderatsbeschlusses, die die Landesregierung dem Landtag diese Woche vorlegen will, droht der Demokratisierungsschub in Innsbruck gefährdet zu werden. Vor allen Dingen die Möglichkeit der InnsbruckerInnen, ihre/n Bürgermeis­terIn künftig direkt zu wählen, kann verfassungsrechtlich bedenklichen Vorschlägen der Tiroler Landesregierung zum Opfer fallen“, mahnen GR Helmut Schuchter, GR Rudi Federspiel, GR Gerhard Fritz, Vizebgm. Franz Gruber, GR Christian Haager, GR Mag. Christian Kogler, GR Andreas Kunst, StRin Marie-Luise Pokorny-Reitter und GRin Uschi Schwarzl in einem offenen Brief.

„Der Fahrplan in Sachen Stadtrechtsreform wird trotz rechtlicher Nachschärfungen des Regierungsbeschlusses nach wie vor eingehalten. Der Bürgermeisterdirektwahl steht nichts mehr im Wege. Das Inns­brucker Stadtrecht wird diese Woche beschlossen“, betont VP-KO, LA Josef Geisler in einer ersten Reaktion auf den offenen Brief.

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