FC Wacker Innsbruck
Insolvenzantrag ist eingereicht, Chaos wird fortgesetzt

Schlusspfiff: FC Wacker Innsbruck hat den Insolvenzantrag gestellt. | Foto: BezirksBlätter Innsbruck
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Der FC Wacker Innsbruck hat für die FC Wacker Innsbruck GmbH einen Insolvenzeintrag eingereicht. Dabei gibt es einmal mehr große Probleme, das Landesgericht wird den Antrag zurücksenden. Die beantragte a. o. Generalversammlung findet am 29.6. statt.

INNSBRUCK. Der Vorstand des FC Wacker Innsbruck reichte angesichts der finanziellen Situation am 31.5. einen Insolvenzantrag für die FC Wacker Innsbruck GmbH ein, teilt der Verein in einer Aussendung mit. Über die weitere Vorgehensweise wird kommuniziert, sobald eine finale Entscheidung feststeht. Das Ziel der Vereinsverantwortlichen bleibt es, den Konkurs abzuwenden. Außerdem wird mit Interessensgruppen, die ihre Intention äußerten im „worst case“ an der Rettung des Vereins mitzuhelfen, gesprochen. Die von den Mitgliedern einberufene außerordentliche Generalversammlung wird am Mittwoch, 29. Juni 2022 um 19:00 Uhr stattfinden. Der Ort der Veranstaltung wird noch bekanntgegeben.

Stand des Verfahrens

Der KSV1870 teilt dazu mit: In den Jahren vor Insolvenzeröffnung kam es bei der Schuldnerin immer wieder zu einem Wechsel in der Geschäftsführung. Einen Wechsel in der Geschäftsführung gab es noch im März 2022. Dabei löste Herr Dr. Thomas Kerle (Vizepräsident des Vereins FC Wacker Innsbruck) Herrn Alfred Hörtnagl ab. Im Firmenbuch wurde Herr Dr. Thomas Kerle am 13. April 2022 als Geschäftsführer wieder gelöscht. Ein Nachfolger scheint bis dato im Firmenbuch nicht auf. Die FC Wacker Innsbruck GmbH ist sohin aktuell ohne organschaftliche Vertretung. Der Insolvenzeröffnungsantrag wurde vom Verein FC Wacker Innsbruck eingebracht. Die Insolvenzantragspflicht trifft dann den Hauptgesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn die insolvente Kapitalgesellschaft – wie in diesem Fall – keinen organschaftlichen Vertreter hat.

Klaus Schaller, KSV1870 Regionalleiter West, erläutert: „Das Insolvenzgericht hat nunmehr jedoch zu prüfen, ob der Insolvenzeröffnungsantrag auch von der für den Verein FC Wacker Innsbruck nach außen handlungsfähigen Person/den für den Verein FC Wacker Innsbruck nach außen handlungsfähigen Personen bei Gericht eingebracht wurde. Laut dem Vereinsregister vertritt der Präsident (Kevin Radi) den Verein FC Wacker Innsbruck nach außen. Dem Vereinsregisterauszug ist weiter zu entnehmen, dass Schriftstücke vom Präsidenten und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterfertigen sind. Der Insolvenzeröffnungsantrag wurde lediglich vom Vorstand des Verein FC Wacker Innsbruck unterschrieben, nicht jedoch von dessen Präsidenten.“

Prüfung

Das Landesgericht Innsbruck hat nunmehr zu prüfen, ob nach den Vereinsstatuten der Vorstand überhaupt für den Verein FC Wacker Innsbruck alleine derartige Anträge bei Gericht rechtsgültig stellen kann bzw. ob es nicht zusätzlich der Unterschrift des Präsidenten – wie dem Vereinsregisterauszug zu entnehmen wäre – bedarf. Dies hängt von der Satzung des Vereins FC Wacker Innsbruck ab. Das Landesgericht wird den Insolvenzeröffnungsantrag dem Verein FC Wacker Innsbruck zur Klärung dieser Frage zurücksenden. Der Verein FC Wacker Innsbruck hat sich binnen einer vom Gericht zu setzenden Frist zu äußern, ob der Insolvenzantrag auch die entsprechende Legitimation nach den Statuten des Vereins FC Wacker Innsbruck aufweist. Dieser Punkt ist dem Gericht auch zu bescheinigen. Nach Einlangen der Bescheinigungsmittel oder nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist, wird der Insolvenzrichter eine Entscheidung zu treffen haben, ob der heute eingelangte Insolvenzeröffnungsantrag überhaupt zu einer Verfahrenseröffnung bei der FC Wacker Innsbruck GmbH führen kann.

Spieler wollen Insolvenzantrag stellen, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

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