Causa Benko
René Benko hat Antrag auf Privatinsolvenz eingebracht

René Benko hat einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. | Foto: Stephan Pick Best
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Mit dem Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann René Benko die Verfahrensart im Insolvenzverfahren selbst bestimmen. Die Insolvenz betrifft das Beraterunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko. Er kam somit der Entscheidung über den Insolvenzantrag gegen seine Person durch die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich zuvor. Über den Antrag von René Benko wird rasch entschieden.

INNSBRUCK. "Würde der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen und würde René Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder Konkursverfahren) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen", hatte Klaus Schaller, KSV1870-Leiter der Region West, im Zusammenhang mit dem Insolvenzeröffnungsantrag der Finanz gegen René Benko erklärt. Mit dem vom Landesgericht bestätigenEigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann Benko die Verfahrensart nun selbst bestimmen. Die Sprecherin des Landesgerichts rechnet mit einer baldigen Entscheidung des Insolvenzrichters.

Das Dossier von MeinBezirk zur Causa Benko finden Sie hier

Eigenantrag

Benko hat den Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens am Mittwoch eingebracht. Um Mitternacht endete die vom zuständigen Insolvenzrichter Hannes Seiser der antragstellenden Finanz und Herrn René Benko eingeräumte Frist zur Beibringung weiterer Unterlagen. Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hatte beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag gegen René Benko eingebracht. Der Antrag soll sich darauf stützen, dass Benko im Sanierungsverfahren der Signa Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von insgesamt drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Außerdem gebe es offene Forderungen der Finanz gegen den Signa-Gründer und Miteigentümer.

Mit dem vom Landesgericht bestätigen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann Benko die Verfahrensart nun selbst bestimmen. Die Sprecherin des Landesgerichts rechnet mit einer baldigen Entscheidung des Insolvenzrichters.  | Foto:  GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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"In den vergangenen Wochen herrschte – nachdem die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik einen Insolvenzeröffnungsantrag stellte - Unsicherheit über die finanzielle Situation von René Benko. Bevor der zuständige Insolvenzrichter Dr. Hannes Seiser eine Entscheidung über diesen Gläubigerantrag zu treffen hatte, übernahm René Benko selbst die Initiative. Es wurde von ihm ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt", fasst der KSV1870 die Situation in einer Aussendung zusammen.

Zahlungsunfähig

Nach intensiven Recherchen des Insolvenzgerichts über mehrere Wochen hinweg musste der zuständige Richter letztlich keine Entscheidung darüber treffen, ob bei René Benko Insolvenzreife vorliegt. Mit der Einbringung eines Insolvenzantrages durch René Benko gesteht dieser nun selbst ein, dass er zahlungsunfähig ist. Es ist nun Aufgabe des Insolvenzgerichts zu prüfen, ob der von René Benko eingebrachte Eigenantrag allen insolvenzrechtlichen Vorgaben entspricht. Sollten die formalen und materiellrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird es zeitnah zu einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommen. Sollte der Eigenantrag den gesetzlichen Vorgaben inhaltlich hingegen nicht entsprechen, wird der zuständige Insolvenzrichter Dr. Hannes Seiser die Rechtsvertretung des Schuldners auffordern, notwendige Ergänzungen vorzunehmen.

Weltweites Vermögen betroffen

Die Wirkungen des zu erwartenden Insolvenzverfahrens beziehen sich auf das Beraterunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko. Klaus Schaller, Regionalleiter West des KSV1870, erklärt: „Die Wirkungen eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens erstrecken sich auch auf im Ausland gelegenes Vermögen. Es gibt einige zu beachtende Einschränkungen, aber grundsätzlich ist sämtliches, weltweites Vermögen eines Schuldners bei einer Verfahrenseröffnung am Landesgericht Innsbruck betroffen.“

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (Konkursverfahren oder Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung) verliert ein Schuldner die Verfügungsmacht über sein Vermögen. Ein vom Landesgericht Innsbruck zu bestellender Insolvenzverwalter wird ab Eröffnung des Verfahrens die Verwaltung des gesamten insolvenzverfangenen Vermögens an sich ziehen. Im Verlauf des zu erwartenden Insolvenzverfahrens wird sich nun zeigen, welche Vermögenswerte den offenen Verbindlichkeiten gegenüberstehen. Spannend wird dabei insbesondere die Frage werden, ob es wechselseitige Ansprüche zu Signa-Gesellschaften gibt bzw. ob René Benko Haftungen im Rahmen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten einiger Signa-Gesellschaften treffen.

Sanierungsplan wäre Mammutaufgabe

Bereits jetzt zeichnet sich für den KSV1870 ab, dass für den Fall, dass René Benko eine Entschuldung im Rahmen des gerichtlichen Insolvenzverfahrens anstreben würde und einen Sanierungsplanvorschlag den Gläubigern vorlegt, die Beurteilung der Attraktivität eines Sanierungsplanangebotes aufgrund der Komplexität der vorliegenden Sachverhalte für die Gläubiger zur Mammutaufgabe werden wird. Der KSV1870 wird sich in diesem Bereich mit seinen erfahrenen Experten entsprechend einbringen und in jeder Phase des Verfahrens darauf achten, dass die Interessen der Gläubiger vollumfänglich gewahrt werden. Jedem Gläubiger sei geraten, sich in diesem außergewöhnlichen Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck professioneller Unterstützung zu bedienen.

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René Benko hat einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. | Foto: Stephan Pick Best
Mit dem vom Landesgericht bestätigen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann Benko die Verfahrensart nun selbst bestimmen. Die Sprecherin des Landesgerichts rechnet mit einer baldigen Entscheidung des Insolvenzrichters.  | Foto:  GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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