Umkleidezeiten
Schlag ins Gesicht aller Beschäftigten der Tiroler Kliniken - mit Update

Die Arbeitszeiten bleiben weiterhin ein Gesprächsthema | Foto: Pixabay/DarkoStojanovic (Symbolbild)
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Die Diskussionen rund um das Thema Umkleidezeit in den Tiroler Kliniken bleibt weiterhin in aller Munde. Georg Dornauer fordert rasche Handlungen und sieht Landesrat Bernhard Tilg in der Pflicht.

Der Oberste Gerichtshof hat bereits im vergangenen Sommer entschieden, dass die An- und Ausziehzeiten von ÄrztInnen, PflegerInnen und Co. zur Dienstzeit gehört, da die spezielle Kleidung für die Ausführung der Arbeit notwendig ist. Ebenfalls zur Arbeitszeit gehörig: Der Weg von der Garderobe zum Dienstort.

„Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Landesrat Tilg steht in der Pflicht, OGH-Urteil im Sinne der MitarbeiterInnen umzusetzen!“ so der SPÖ-Vorsitzende Dornauer.

Ein Schlag ins Gesicht

Landesrat Tilg kündigte im Juli 2018 eine Lösung der Diskussion an, ein Urteil im Sinne der ArbeiterInnen ist noch nicht umgesetzt worden. Für die SPÖ unverständlich. Die Partei hat daher einen Dringlichkeitsantrag im Landtag eingebracht, schließlich läuft Ende März der Verjährungsverzicht aus. Dem Antrag wurde am Mittwoch die Dringlichkeit verwehrt.

„Ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten!“, hält Dornauer fest und führt fort: „Ihnen steht eine rasche Umsetzung des Urteils zu, doch in der ÖVP blockiert und verschleppt man. Die Sache ist rechtlich eigentlich geklärt. Doch die Untätigkeit der Landesregierung verunsichert zusehendes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich tagtäglich fragen, wie es in der Sache weitergeht.“

„Wir bleiben an der Sache dran, Landesrat Tilg steht in der Pflicht, unverzüglich eine tragfähige Lösung auf Schiene zu bringen“, so der SPÖ-Vorsitzende abschließend.

+++UPDATE+++ 10:42 Uhr

Die Tiroler Kliniken haben so eben bekanntgegeben, dass bei einer intensiven Diskussion eine Lösung vereinbart wurde.

Die Vorgehensweisen seien wie folgt:

  1. Es werden rückwirkend alle Umkleidezeiten pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter individuell ermittelt und einem Zeitkonto gutgeschrieben-
  2. Die MitarbeiterInnen werden bei der individuellen Ermittlung der Umkleidezeiten der letzten drei Jahre durch den Dienstgeber unterstützt.
  3. Es wird der Verjährungsverzicht bis Ende des Jahres 2019 verlängert, um ausreichend Zeit für Bearbeitung und Erledigung für ca. 5.000 MitarbeiterInnen zur Verfügung zu haben. 
  4. In der Zukunft werden die Umkleidezeiten als Arbeitszeit gemäß OGH Urteil gewährt.

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