UVP-Gesetz: Wirtschaft profitiert von Beschleunigung der Verfahren
Das UVP-Verfahren, ausgeschrieben: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz soll novelliert werden. Die Beschleunigung des UVP begrüßt auch Wirtschaftslandesrätin Zoller-Frischauf. Sie erhofft sich dadurch mehr Bürokratieabbau und einen Vorteil für die Tiroler Unternehmerinnen und Unternehmer.
TIROL. Mit dem neuen UVP-Gesetz sollen die Verfahren, die einen Ausgleich zwischen nachhaltigem Wirtschaften und dem Umweltschutz schaffen, schneller und einfacher umgesetzt werden können. Der Bürokratieabbau ist ganz im Sinne der Wirtschaftslandesrätin Zoller-Frischauf. Diese sieht vor allem die möglichen Vorteile für die Tiroler Unternehmen.
Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Tirol
Für die Unternehmen ist auch das Image des Wirtschaftsstandorts Tirol ein wichtiger Aspekt, der mit schnelleren und einfacherer Verfahren durchaus Vorzüge bietet. Die hohen ökologischen UVP-Standards können eingehalten werden und der Bürokratieabbau soll die Umsetzung der Maßnahmen erleichtern.
LRin Zoller-Frischauf erläutert dazu: „Mit der UVP-Novelle soll es etwa eine schnellere Wirkung des Schlusses des Ermittlungsverfahrens oder die Zuständigkeitsregelung für Feststellungsverfahren bei Vorhaben über Bundesländergrenzen geben“.
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