Corona-Virus
Kostenrückerstattung für PCR-Tests für 24-Stunden-Betreuerinnen
Den 24-Stunden-Betreuungskräften wird nun ein Corona-Test pro Monat bezahlt.
KÄRNTEN. 24-Sunden-Betreuungskräfte aus Ländern wie Rumänien oder Kroatien müssen aufgrund der aktuellen Reisebestimmungen einen negativen Corona-Test vorlegen. "Zum Großteil werden diese Testungen privat organisiert, das heißt die Kosten werden von der Betreuungskraft, von der pflegebedürftigen Person oder von deren Angehörigen übernommen. Für viele Betroffene bedeutet das eine finanziell große Belastung. Daher sind jetzt die Bundesländer mit dem Gesundheitsministerium übereingekommen, die Testkosten zu übernehmen", berichtet heute Gesundheitsreferentin Beate Prettner.
Kosten werden rückwirkend ersetzt
Auch die Kosten für die Testungen, die ab Mitte März durchgeführt wurden, werden rückwirkend zurückerstattet. Die Kostenübernahme gilt pro Person einmal im Monat. Der Kostenersatz für Testungen, die im Inland erfolgen, beträgt 85 Euro, jener für welche aus dem Ausland 60 Euro.
Ansuchen online
Die Wirtschaftskammer (WK) Kärnten wickelt die Rückzahlung ab. Prettner: "Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, wurde von der WK Kärnten ein Auftragsverarbeitungsvertrag erstellt."
Das Ansuchen kann online abgerufen werden:
oea.wkk.or.at/pcr-tests-foerderung
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.