Schuldsprüche für 2 Ärzte
Fehlamputation war „fahrlässige Körperverletzung“; Geldstrafen, nicht rechtskräftig
Eine Verkettung von individuellen und organisatorischen Fehlern führte zum Kunstfehler.
ST. JOHANN/INNSBRUCK (niko). Der Prozess am Landesgericht gegen jene zwei Ärzte des BKH St. Johann, die sich für die Fehlamputation vom Juni an einer 91-jährigen Patientin aus Kössen zu verantworten hatten, endete mit zwei Schuldsprüchen (noch nicht rechtskräftig, Bedenkzeit und Berufung) und Geldstrafen von 10.000 bzw. 7.200 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. Beim Erstangeklagten wurde der ursprüngliche Anklagepassus „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ gestrichen.
Der geschädigten Frau wurde ein Teilschmerzensgeld von 5.000 € zugesprochen.
Eine Verkettung von individuellen und organisatorischen Fehlern, Versäumnissen und Missverständnissen in der Operationsvorbereitung hatte zu dem Kunstfehler geführt. Richterin Helga Moser sah auch bei den zwei Angeklagten „Fahrlässigkeit“ im Vorfeld der Operation. Im vom Zweitangeklagten erstellten Operationsplan wurde das falsche, gesunde Bein zur Amputation angegeben. Der 60-jährige Operateur, der kurzfristig zur Operation eingeteilt wurde, und das OP-Team haben sich letztlich auf diesen OP-Plan verlassen; die Krankenakte, in der das richtige Bein aufschien, wurde nicht mehr angesehen. Laut Ermittlungen und Aussagen vor Gericht sei vor der Operation der mögliche Fehler mehrmals angesprochen worden – amputiert wurde dann jedoch das gesunde Bein. Das zweite, tatsächlich kranke Bein musste kurz darauf ebenfalls abgenommen werden.
Am Spital wurde inzwischen ein umfangreiches Sicherheitssystem installiert (8-Punkte-Programm, wir berichteten), das künftig solche fatale Fehler ausschließen soll. Vor Gericht sorgte in diesem Zusammenhang ein BKH-Primar für Aufsehen. Er habe dieses Sicherheitsprogramm bis dato noch nicht zu Gesicht bekommen.
Das Krankenhaus war nach dem Eklat vom 16. Juni von einer externen Beratungsfirma (GRB, Deutschland) durchleuchtet worden.
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