Waidring - Heizwerk - Baubewilligung
Weiterbau an Heizwerk wurde untersagt

Probleme beim Bau eines neuen Heizwerks in Waidring. | Foto: Kogler
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  • Probleme beim Bau eines neuen Heizwerks in Waidring.
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Bau eines neuen Heizwerks im Bereich der B 178 wurde eingestellt; Baufortsetzung erst nach Bewilligung.

WAIDRING. Beim Bau des neuen Heizwerkes der Biowärme Waidring war es notwendig, wegen Fehlens einer Baubewilligung die weitere Ausführung des Bauvorhabens zu untersagen, wie Bgm. Georg Hochfilzer auf BB-Anfrage bestätigt.

Die Tiroler Bauordnung beinhaltet die Vorgabe, dass mit der Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens erst nach dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung begonnen werden darf. Für einen positiven Baubescheid ist es erforderlich, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sein müssen.

"Nachdem aber die Voraussetzungen für einen solchen Bescheid noch nicht gegeben waren, steht der Baubeginn für das Heizwerkgebäude im Widerspruch zur Tiroler Bauordnung. In einem solchen Fall sind die Maßnahmen für die Baubehörde genau vorgegeben. Wenn ein 'Schwarzbau' vorliegt, hat der Bürgermeister den Weiterbau zu untersagen, was anders ausgedrückt einer sofortigen Baueinstellung mit den damit einhergehenden Konsequenzen entspricht. Das ist in dem Fall geschehen, die Bauarbeiten dürfen somit erst nach erteilter Bewilligung fortgesetzt werden",

erklärt der Ortschef.

Ein- und Ausfahrt B 178

Nicht unter die Tiroler Bauordnung fällt dagegen die errichtete Ein- und Ausfahrt von der B
178. Da es sich bei dieser Straße um eine Landesstraße handelt, liegt die Zuständigkeit für
die Genehmigung der Zufahrt im Wirkungsbereich des Landes Tirol. Der Gemeinde bzw.
dem Bürgermeister als Baubehörde kommt hier keine Kompetenz zu.

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