Kitzbühel - Gemeinderat/Grundstücks-Deal
Wenn Kitzbüheler Freiland Millionen kostet...

Die Stadt Kitzbühel ist in Sachen Grundstückstransaktionen um ein Kapitel reicher. | Foto: Kogler
  • Die Stadt Kitzbühel ist in Sachen Grundstückstransaktionen um ein Kapitel reicher.
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Kritik an möglichem Grundstücksverkauf in Kitzbühel; für 300 Quadratmeter Freiland werden 2 Millionen Euro bezahlt; Ablehnung seitens der BH.

KITZBÜHEL. Wie medial bereits berichtet wurde, sorgt ein geplanter Grundstücksverkauf von Stadtrat Hermann Huber (ÖVP) für Erstaunen, Kritik und Rücktrittsaufforderungen. Der Deal wurde per anonymem E-Mail bekannt. Huber plant, 300 Quadratmeter Freiland laut Restflächenregelung (Grundverkehrsgesetz) zu verkaufen. Für Aufsehen sorgt vor allem der Preis: 2 Millionen Euro sollen dafür vom der Käuferin (eine Rumänin, Anm.) geboten werden. Der Verkauf wurde bisher noch nicht realisiert. Für Huber ist dies ein herkömmliches privates Geschäft, ermöglicht durch die erwähnte Restflächenregelung, die den Verkauf von landwirtschaftlichen Freiflächen bis 300 m2 ermöglicht. Kritik kommt hingegen von der Gemeinderats-Opposition und selbst Hubers Parteikollege Bgm. Klaus Winkler ortet eine "schiefe Optik".

Sein Missfallen an dem "Deal" äußerte Vize-Bgm. Walter Zimmermann (SPÖ) im Gemeinderat.

"6.666 Euro für einen Quadratmeter Freiland, das ist ein astronomisch hoher Preis. So Viel wird sonst nur für Bauland in guter Lage gezahlt. Der Deal konterkariert unsere Arbeit, der Ausverkauf geht weiter."

"Woher kommt dieser hohe Preis? Die Optik bei dem Geschäft ist eine Katastrophe, das ist negativ für uns und für die ganze Stadt. Es gibt auch eine moralische Verantwortung. Der Deal hat einen Riesenwirbel verursacht",

so SR Andreas Fuchs-Martschitz (UK).

"Das Geschäft mag rechtlich in Ordnung sein, politisch ist das aber unmoralisch und würde einen Rücktritt rechtfertigen. Aber man kennt das ja schon bisher, dass Einheimische Grundstücke zu horrenden Preisen verkaufen",

so GR Rudi Widmoser (Grüne).

Bäuerliches Privileg?

"Ich lehne das in dieser Form auch ab, die Optik ist schief, was werden die Folgewirkungen sein? Es wurde aber auch schon bisher Freiland zu ähnlichen Preisen verkauft, die Restflächenregelung macht's möglich. Das ist ein bäuerliches Privileg landesweit, da gibt es dringenen Reparaturbedarf für diese Gesetz. Gäbe es diese Möglichkeit nicht, würde das Freiland ortsübliche 50 Euro kosten",

so Bgm. Klaus Winkler.

"Diese Regelung hilft den Bauern, um den Betrieb aufrecht halten bzw. investieren zu können. Huber bewegt sich im rechtlichen Rahmen. Das Gesetz sollte geändert werden. Die Grundpreise sind halt in Kitzbühel außergewöhnlich hoch",

erklärt SR Alexander Gamper (FPÖ).

"Ein Bauern-Bashing ist nicht angebracht. Nicht nur Bauern, auch Häuslbauer profitieren von der Restflächenregelung. Letzlich geht es hier um eine reine Grundverkehrssache, eine Umwidmung in dem Bereich wird nicht möglich sein",

so GR Georg Wurzenrainer.

BH sagte Nein

Wie erwähnt geht es bei dieser Causa um die „Restflächenregelung“, die in § 5 lit. d) Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 normiert ist. Kurz gesagt kann ein „Nichtlandwirt“ angrenzend an ein Eigengrundstück und einmalig bis 300 m² landwirtschaftliche Fläche im Freiland ohne Genehmigung hinzuerwerben; das geht aber nur, wenn diese Grundstücksvergrößerung Zielen und Festlegungen der örtlichen Raumordnung nicht widerspricht.

"Letzterer Passus wurde nicht zuletzt aufgrund der Initiative der BH Kitzbühel vor etwas mehr als einem Jahr in das Gesetz aufgenommen, weil der Flächenverbrauch in der Vergangenheit durch diese Restflächenregelung enorm war",

erklärt BH-Stv. Martin Grander.

Da Geld bei vielen Käufern keine Rolle spiele, wurden und werden für solche Restflächen in Kitzbühel und Umgebung astronomische und in keinerlei Verhältnis stehende Kaufpreise bezahlt, so Grander.

Die BH Kitzbühel hat es sich laut Grander zum Ziel gesetzt, solche Restflächenerwerbe unter dem Gesichtspunkt der örtlichen Raumordnungsinteressen sehr streng zu prüfen, da auch diese Erwerbe zum Ausverkauf beitragen und den Druck auf den Grundstücksmarkt erhöhen. Bekanntlich sind sämtliche Gemeinden im Bezirk sog. „Vorbehaltsgemeinden“ (in denen eben der Druck auf den Wohnungsmarkt besonders hoch ist – siehe § 14a Tiroler Grundverkehrsgesetz).

"In der konkreten Angelegenheit ist der versagende Bescheid an Käuferin und Käufer (jeweils vertreten durch einen Anwalt) sowie an die Stadtgemeinde und die Landwirtschaftskammer ergangen. Diese Personen bzw. Institutionen können binnen vier Wochen Beschwerde erheben, über die das Landesverwaltungsgericht Tirol entscheidet",

so Grander.

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