Fall Leon - neue Entwicklungen
Zum Tod Leons: Belastendes und Entlastendes

Der Kriminalfall "Leon" mit neuer Wendung. | Foto: ZOOM-Tirol
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  • Der Kriminalfall "Leon" mit neuer Wendung.
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Fall Leon: Akribisch vorbereiteteter Mord? Der Anwalt des Vaters verwehrt sich vehement gegen diese Darstellung.

ST. JOHANN. Der Vater von Leon (6), der in der Ache in St. Johann ertrunken ist – wir berichteten mehrfach - sitzt weiterhin in U-Haft. Der Mann (38) wird mittlerweile von Polizei und Staatsanwaltschaft verdächtigt, den Überfall auf sich selbst vorgetäuscht und seinen Sohn getötet zu haben – und nicht wie behauptet, Opfer eines Überfalls geworden zu sein. Eine Beschwerde von Rechtsanwalt Hubert Stanglechner gegen die Verhängung der U-Haft wurde abgewiesen.

Zuletzt hieß es mit Bezug auf die eingebrachte Beschwerde seitens des Obersten Gerichtshof (OGH), dass man von einem "akribisch vorbereiteten und kaltblütigen Mord" ausgehe. Dabei wird ein weiteres Indiz angeführt, das den Vater belasten soll. Er soll sich einen Monat vor der Tragödie online über das Thema "ohnmächtig" interessiert haben. Man sieht dabei Zusammenhänge mit dem angeblichen Tathergang beim Überfall (Vortäuschen einer Ohnmacht).
Von Seiten der Justiz geht man von einem vorgetäuschten Überfall mit Eigenverletzung und vorhergehendem Mord am Buben aus. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Rechtsanwalt nimmt Stellung

RA Stanglechner verwehrt sich gegen eine Vorverurteilung und "abenteuerliche Schlussfolgerungen". Der OGH habe sich gar nicht mit dem behaupteten Tatverdacht befasst und habe auch keine Entscheidung dazu getroffen sondern sich nur zum Grund für die U-Haft geäußert.
Die Internet-Recherche zum Thema "ohnmächtig" wurd zwar erwähnt, sein Mandant sei dazu jedoch noch gar nicht befragt worden, so der Rechtsanwalt.

"Diese Google-Suche hat mit dem Vorfall absolut nichts zu tun."

Zum "Tatwerkzeug" Sektflasche: "Erst wei von 23 sichergestellten Scherben wurden untersucht, wobei auf einer Scherbe die DNA einer unbekannten Person festgestellt wurde, keine DNA jedoch von meinem Mandanten. Nun werden auch die weiteren Scherben untersucht, und viele Scherben wurden von der Polizei gar nicht sichergestellt", so Stanglechner.
Der Ermittlungsstand sei mittlerweile überholt. Handyauswertungen und die Verletzungen seines Mandanten stünden im Einklang mit seinen Schilderungen. Mit einem Gutachten habe man etwa nachgewiesen, dass der Handy-Schrittzähler keine Schritte aufgezeichnet haben konnte. Der Schrittzähler war als belastendes Indiz gegen den Mann angeführt worden.

"Der Vorwurf, mein Mandant habe seinen eigenen Sohn in die Ache geworfen, sich dann mit einer Glasflasche selbst auf den Kopf geschlagen, in der Folge die Flasche am Asphaltboden zerschlagen und sich sodann auf den Boden fallen lassen, um sozu verharren, bis ihn ein Passant entdecken werde, ist nicht nur abenteuerlich sondern vor allem falsch",

so Stanglechner.

Die Auslobung einer Belohnung von 30.000 € für Hinweise zur Aufklärung der Tat war nicht die Idee seines Mandanten, sondern geschah nach Anregung eines Staatsanwaltes in Abstimmung mit dem LKA. Von kriminellen Energie seines Mandanten oder einer Täuschung der Behörden könne keine Rede sein, so der Rechtsanwalt. Er und sein Mandant weisen alle Vorwürfe weiterhin vehement zurück.

Derzeit ist nicht abschätzbar, wie lange die Ermittlungen noch andauern.
Bericht zur Verlängerung der U-Haft hier

Der Kriminalfall "Leon" mit neuer Wendung. | Foto: ZOOM-Tirol
An der Ache wurde der Leichnam entdeckt. | Foto: ZOOM-Tirol
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