St. Johann - Gemeinderat
Wahlwerbung möglich, aber mit Zurückhaltung

Politische Verantstaltungen sind grundsätzlich erlaubt. | Foto: Kogler
  • Politische Verantstaltungen sind grundsätzlich erlaubt.
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ST. JOHANN. In St. Johann besteht eine freiwillige Vereinbarung der politischen Parteien und Listen ("Gentlemen's Agreement"), den Hauptplatz nicht für politische Veranstaltungen zu nützen. Wie Bgm. Hubert Almberger angesichts eines Antrags der SOLI/SPÖ erklärt, beziehe sich das Fairnessabkommen auf die Zeit des Wochenmarkts, nicht auf den Hauptplatz an sich. GR Peter Wallner hatte im Antrag gefordert, eine Öffnung zu vollziehen und politische Aktionen bzw. Wahlwerbung zuzulassen.
Jedoch: Es gibt bereits den rechtlichen Rahmen und die grundsätzliche Möglichkeit für politische Veranstaltungen, die auch nicht untersagt werden können, aber angemeldet werden müssen, wie Amtsdirektor Ernst Hofer erklärte.
Man kam letztlich überein, auch den Adventmarkt nicht für politische Werbung zu "missbrauchen" und weiterhin auch am Wochenmarkt politisch abstinent zu sein. "Da sollten sich alle selbst beschränken und das bestehende Gentlemen's Agreement beachten", appellierte Bgm. Almberger.

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