Einigung für Homeoffice
Einigung der Sozialparnter bingt Homeoffice-Klarheit

- ÖGB Tirol: Zustimmung zu Homeoffice-Einigung.
- Foto: ÖGB
- hochgeladen von Klaus Kogler
ÖGB Kitzbühel: Homeoffice – Einigung der Sozialpartner bringt Klarheit für Arbeitnehmer.
BEZIRK KITZBÜHEL. Der ÖGB Kitzbühel begrüßt die Einigung der Sozialpartner für einheitliche Homeoffice-Regelungen. „Die Möglichkeit von daheim aus arbeiten zu können, schätzen die meisten Kollegen als einen Gewinn an Freiheit, auch wenn nach einem Jahr Corona-Pandemie auch die Schattenseiten von Home-Office utage treten“, so Patrik Tirof, ÖGB-Regionalvorsitzender des Tiroler Unterlands.
Freiwilligkeit und Rücktrittsrecht
Homeoffice kann nur freiwillig vereinbart werden, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen. „Diese Freiwilligkeit ist nun ebenfalls durch ein einmonatiges Rücktrittsrecht geregelt. Sollten Arbeitnehmer Nachteile in der beruflichen Entwicklung sehen oder beispielsweise der Platz in der Wohnung zu eng werden, kann von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden“, klärt auch Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth auf.
Betriebsvereinbarung
Künftig wird es die Möglichkeit geben, die Bedingungen für Homeoffice in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. „Diese Vereinbarung kann seitens des Betriebsrates leider nicht erzwungen werden“, bedauert Tirof, selber Betriebsrat. Er appelliert an die Firmen, zum Wohle ihrer Mitarbeiter und im Sinne einer transparenten Regelung diese Möglichkeit auch tatsächlich anzunehmen.
Finanzieller Ausgleich
„Mit der Möglichkeit der Abschreibung der im Homeoffice entstandenen Kosten für Anschaffungen bis zu 300 Euro jährlich ist sichergestellt, dass Arbeitnehmer auch einen finanziellen Ausgleich bekommen“, betont Tirof. Die neuen Regelungen stellen auch klar, dass digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy oder auch WLAN vom Arbeitgeber bereitgestellt oder ein Kostenersatz gezahlt werden muss.
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