Das A und O beim Veranstalten

Informierten über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Veranstaltungen: Michael Czastka (BH Kufstein), Brigitta Merkl und Luggi Ascher vom Stadtmarketing, Christiane Anker (Lebensmittelaufsicht) und Peter Wachter (Wirtschaftskammer).
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  • Informierten über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Veranstaltungen: Michael Czastka (BH Kufstein), Brigitta Merkl und Luggi Ascher vom Stadtmarketing, Christiane Anker (Lebensmittelaufsicht) und Peter Wachter (Wirtschaftskammer).
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WÖRGL (mel). Jedes Jahr finden rund 350 Veranstaltungen in Wörgl statt, über 40 Vereine veranstalten regelmäßig in der Stadt. Um hier den Überblick zu bewahren und die Anmeldung und Durchführung für alle Seiten so einfach wie möglich zu gestalten, lud das Wörgler Stadtmarketing zum Infoabend für die ansässigen Vereine ins Tagungshaus. Vertreter der Wirtschaftskammer und der Bezirkshauptmannschaft informierten über die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellten sich den Fragen des Publikums.

Veranstaltung früh genug melden

Für Veranstaltungsmeldungen in Wörgl hat die Stadt inzwischen ein Einheitsformular entwickelt. "Die erste Veranstaltungsbehörde ist die Bürgermeisterin, und für die Überwachung sorgt die Stadtpolizei", erklärt Luggi Ascher, Chef des VZ Komma, des Stadtmarketings sowie dem Wörgler Stadtfest.
Für Veranstaltungen bis zu 1000 Besuchern muss die Anmeldung spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung erfolgen, bei Events mit mehr als 1000 Besuchern sind es mindestens sechs Wochen. "Am besten man kontrolliert vor Abgabe nochmals alle Daten, manchmal ändert sich noch etwas, beispielsweise die Veranstaltungszeit, und das kann im Nachhinein ärgerlich sein", ergänzt Brigitta Merkl vom Stadtmarketing.

Allergene lassen viele Fragen offen

Über allgemeine Hygienevorschriften und die neue Kennzeichnungspflicht von unverträglichen Stoffen informierte Christiane Anker von der Lebensmittelaufsicht der BH Kufstein. "Jeder Verein und jedes Sportheim muss sich an die Allergenverordnung halten", stellt Anker klar. Neben den Speisen müssen auch Getränke (z.B. Bier enthält Gluten) mit dem entsprechenden Buchstabencode gekennzeichnet werden.
Dinge, die von zu Hause mitgenommen werden (Kuchen, Salat, etc.) sind laut Anker aber von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. "Es gibt hier aber viele Graubereiche, die noch nicht ausjudiziert sind. Hier müsste man sich jeden Einzelfall genau anschauen." Eine Auflistung der Allergene findet man bei der Wirtschaftskammer oder im Internet.

Ab wann muss man Gewerbe anmelden?

Heikel wird es oft, wenn es um die Anmeldung eines Gewerbes geht. Peter Wachter, Geschäftsführer der Wirtschaftskammer Kufstein, erklärte den Vereinen, ab wann eine Tätigkeit gewerbsmäßig ist: "Die drei Punkte Selbständigkeit, Regelmäßigkeit und Ertragserzielungsabsicht definieren eine gewerbliche Tätigkeit." Eine Ertagserzielungsabsicht liegt vor, sobald die Waren oder Lebensmittel über den Einkaufspreis verkauft werden. "Auch wenn dieses Geld im Nachhinein gespendet wird, oder für Vereinstätigkeiten wie einen Ausflug oder neue Instrumente bzw. Bekleidung verwendet wird, ändert dies nichts an der Ertragserzielungsabsicht", so Wachter.

Ausschank drei Tage im Jahr

Gemeinnützige Vereine dürfen an maximal drei Tagen pro Jahr ohne Gewerbeanmeldung ausschenken. Wenn dies überschritten wird, muss der Verein ein Gewerbe anmelden. Große Aufregung gab es zuletzt beim Christkindlmarkt in Kufstein, bei dem einige Vereine angezeigt wurden. "Im Nachhinein stellte es stellte dies aber kein großes Problem dar. Nur ein Verein hat aufgrund der Gewerbeanmeldung seinen Ausschank eingestellt", sagt Wachter.
Neben der Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft muss der Verein auch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. "Hier liegt der Knackpunkt, denn diese Person muss einige Kriterien erfüllen und einen Befähigungsnachweis erbringen", so Wachter.
Vielen Vereinen ist eine Gewerbeanmeldung ein Dorn im Auge. "Diese drei Ausschenktage haben wir schnell beisammen. Und so eine Gewerbeanmeldung zieht einen immensen Rattenschwanz nach sich", kritisierten gleich mehrere Anwesende beim Infoabend.
"Wir müssen mit dem leben, was im Gesetz steht. Die Bestimmungen gibt es seit Jahrzehnten. Was sich geändert hat, ist die Konkurrenz, die jetzt mit Argusaugen draufschaut. Wir wollen den Vereinen auf keinen Fall Steine in den Weg legen, aber wenn Anzeigen eingehen, müssen wir dem nachgehen.", erklärt Michael Czastka, Referatsleiter Gewerbeabteilung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein.

Am Ende des Infoabends erhielten die Teilnehmer noch einige Beispielformulare und Kontaktlisten, um bestens informiert in die neue Festsaison starten zu können. "Bei weiteren Fragen können sich die Vereine jederzeit telefonisch bei der Bezirkshauptmannschaft erkundigen oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren", so Czastka abschließend.

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