Wahl 2022
MFG Kufstein wird Ergebnis nicht vor Gericht anfechten

Die MFG Kufstein zeigt sich nach wie vor nicht zufrieden mit der Entscheidung der Bezirkswahlbehörde. Den gerichtlichen Weg will die Partei allerdings auch nicht gehen.  | Foto: Franz Neumayr/BB Archiv
  • Die MFG Kufstein zeigt sich nach wie vor nicht zufrieden mit der Entscheidung der Bezirkswahlbehörde. Den gerichtlichen Weg will die Partei allerdings auch nicht gehen.
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Die MFG Kufstein sieht nach wie vor Ungereimtheiten beim Wahlergebnis, auf eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof wird aber trotzdem verzichtet.

KUFSTEIN. Das Gemeinderatswahlergebnis in Kufstein wurde von der MFG angefechtet, da sie Ungereimtheiten bei der Auszählung wahrgenommen hätten (die BEZIRKSBLÄTTER berichteten). Zudem war die Ausgangssituation denkbar knapp, der MFG Kufstein fehlte nämlich nur eine Stimme, um ein drittes Mandat zu erlangen. Der eingereichte Überprüfungsantrag ging in weiterer Folge ordnungsgemäß an die Gemeindewahlbehörde. Diese reichte den Antrag an die für die Überprüfung zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Nach deren Untersuchung blieb das Ergebnis aber unverändert. BH Christoph Platzgummer (zugleich Vorsitzender der Bezirkswahlbehörde) erklärte bereits, dass die Bezirkswahlbehörde die rechnerischen Vorgänge zu überprüfen hat - alles andere würde deren Befugnisse überschreiten. Der MFG blieb allerdings immer noch der Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). Nach internen Beratungen verkündet MFG-Bezirksobmann Lukas Blunder, dass man auf eine Anfechtung vor Gericht verzichtet.

Warum nicht zum VfGH?

Man möchte "als konstruktive Kraft" mitwirken und keinen Stillstand durch eine Wahlanfechtung herbeiführen, so die offizielle Begründung der MFG. Das Ergebnis scheint die Partei allerdings trotzdem noch nicht ganz zu akzeptieren. Blunder wirft der Bezirkswahlbehörde vor, nur "das Allernötigste, nicht aber das ihr im gesetzlichen Rahmen Mögliche" unternommen zu haben. 

"Mit der beantragten Neuauszählung wäre es ihr ein Leichtes gewesen, bestehende Zweifel umgehend zu beseitigen und Ungereimtheiten auszuräumen",

ist Blunder überzeugt. BH Platzgummer widerspricht dieser Argumentation vehement:

"Die Bezirkswahlbehörde hat auf Basis der geltenden Gesetze eine Entscheidung getroffen. Diese steht und hätte über den Verfassungsgerichtshof überprüft werden können".

Hinter vorgehaltener Hand wird in Kufstein gemunkelt, dass die internen Beratungen der MFG ergeben hätten, dass die Chancen vor Gericht nicht gut stünden. Lukas Blunder sieht die Lage allerdings anders: "Gründe für eine erfolgreiche Wahlanfechtung vor dem VfGH und eine daraus resultierende Neuwahl hätte die MFG auch ohne gewährte Akteneinsicht genug." (red, klau)

Weitere Infos zum Überprüfungsantrag findest du hier.
Aktuelle Nachrichten aus dem Bezirk Kufstein gibt‘s hier.

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