Krankenstand und Katastrophenfall: ÖGB klärt auf
Gewerkschaftsbund fordert klare Regeln für Arbeitgeber
KUFSTEIN (mel). Bei ihrem Bezirksbesuch stellten ÖGB-Landesvorsitzender Otto Leist und ÖGB-Rechtsschutzsekretär Gottfried Kostenzer nicht nur die Kampagne "Lohnsteuer runter" vor, sondern informierten auch über die Rechte der Arbeitnehmer im Krankenstand und Katastrophenfall.
Angst vor Kündigung
"Viele Arbeitnehmer gehen krank arbeiten, weil sie Angst vor einem Jobverlust oder vor einem Entfall der Entgeltfortzahlung haben. Das kann es doch nicht sein", ärgert sich Leist. Der ÖGB fordert daher, Drohungen der Arbeitgeber unter Strafe zu stellen und bei der Entgeltfortzahlung alle Unterschiede zwischen Arbeiter und Angestellten zu beseitigen.
Verwirrung bei Katastrophe
Im vergangenen Jahr hat den Bezirk ein verheerendes Hochwasser heimgesucht. Tausende Menschen haben sich an den Aufräumarbeiten beteiligt, darunter viele Arbeitnehmer. In weiterer Folge kam es zu Problemen bei der Entgeltfortzahlung, da zu diesem Zeitpunkt Arbeiter im Gegensatz zu Angestellten nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatten, wenn keine einschränkende Regelung im Kollektivvertrag vorgesehen war. „Zwischenzeitlich konnte dieses Problem auf gesetzlicher Ebene geregelt werden. Bei Katastrophenfällen haben Arbeiter auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dennoch fordern wir, dass Blaulichtmitglieder im Katastrophenfall auch Kündigungsschutz genießen“, so Leist.
6. Urlaubswoche im Fokus
Hart bleibt die Gewerkschaft auch bei der Forderung nach einer sechsten Urlaubswoche. „Schon bei unserer Straßenbefragung vom letzten August untermauerten 72 Prozent der befragten Tiroler unsere Forderung nach einer sechsten Urlaubswoche“, so Leist abschließend.
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