Junge "Ski-Urlauber"
96 Anzeigen nach Kontrollen in St. Anton am Arlberg
ST. ANTON AM ARLBERG (otko). Nach Berichten über junge "Urlauber", die zum Skifahren auf den Arlberg gekommen sind, kontrollieren nun die Polizei und die Gesundheitsbehörde verstärkt in Beherbergungsbetrieben. Im Zuge einer Schwerpunktkontrolle am 29. Jänner von 44 Unterkünften und 133 Personen konnten 96 Anzeigen erstattet und 29 Sicherheitsleistungen eingehoben werden.
Ärger und Unmut über Lockdownbrecher
Junge "Urlauber", die trotz des Lockdowns und geltender Einreisebeschränkungen zum Skifahren nach St. Anton am Arlberg gekommen sind, sorgten in den letzten Tagen für Ärger und Unmut. Viele so genannte "Ski Bums" haben Zweitwohnsitze angemeldet und suchen offiziell nach Arbeit, obwohl es derzeit keine Jobs im Tourismus gibt. Dutzende junge Briten, Schweden und Dänen haben sich einquartiert. Neben dem Skifahren sollen bei Zusammenkünften auch Partys gefeiert worden sein. Nach einem Aufschrei der Gemeinde kündigten die Polizei und die BH Landeck rigorose Kontrollen an– die BEIRKSBLÄTTER berichteten.
Erweitertes Kontrollkonzept
Beginnend mit 29. Jänner 2021 werden im Zusammenhang mit den aktuellen Covid-19-Verordnungen von der Polizei im Auftrag bzw. enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck und Einbeziehung der betreffenden Gemeinden die Kontrollen von Beherbergungsbetrieben, insbesondere zur Überprüfung von Zweitwohnsitzen im Bezirk Landeck, speziell in der Gemeinde St. Anton am Arlberg und im Stanzertal, weiter intensiviert. Ziel des erweiterten Kontrollkonzeptes ist es einerseits allfällige Übertretungen nach dem Meldegesetz festzustellen, die widmungskonforme Verwendung von Zweitwohnsitzen zu überprüfen und andererseits allfällige Umgehungen/Übertretungen der Covid-19-Einreiseverordnung ausfindig zu machen und in weiterer Folge die entsprechenden gesundheitsbehördlichen Maßnahmen einzuleiten, heißt es einer Aussendung der Exekutive.
96 Anzeigen bei Schwerpunktkontrolle
15 Einsatzkräfte der Polizei führten gemeinsam mit Vertretern der Gesundheitsbehörde und der Gemeinde St. Anton bereits am Freitag (29. Jänner) eine Schwerpunktkontrolle im Bereich der Beherbergungsbetriebe in St. Anton am Arlberg durch. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Einhaltung der Bestimmungen des Meldegesetzes und der Covid-19-Einreise- und Notmaßnahmenverordnung gelegt.
Im Zuge der Kontrollen von 44 Unterkünften und 133 Personen konnten 96 Anzeigen (Notmaßnahmenverordnung, Meldegesetz, Einreiseverordnung ua.) erstattet und 29 Sicherheitsleistungen eingehoben werden. Weiters wurde eine behördliche Quarantäne und ein behördlicher PCR-Test angeordnet. Es wurden unter anderem Briten, Dänen, Schweden, Rumänen, Deutsche, Australier, Iren und Polen kontrolliert und angezeigt. Das Strafmaß nach dem Epidemiegesetz bei Übertretungen der Einreise- bzw. Notmaßnahmenverordnung beträgt bis zu 2.180 Euro.
Keine nennenswerten Probleme
„Die Kontrollen in enger Zusammenarbeit mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck und Unterstützung der Gemeinde St. Anton konnten von der Polizei sehr effektiv und ohne nennenswerte Probleme bei den Beherbergungsbetrieben und Personalunterkünften durchgeführt werden,“ zeigte sich Bezirkspolizeikommandant Obstlt Christoph Patigler über den Kontrollablauf zufrieden.
„Umgehungen von gesetzlichen Vorschriften werden nicht geduldet. Mit einer Erhöhung des Kontrolldruckes durch Polizei und Behörden müssen alle, die versuchen, die strenge Gesetzeslage zu umgehen, damit rechnen, dass sie die volle Härte des Gesetzes trifft. Auf Gesetzesübertretungen in diesem Zusammenhang stehen strenge Strafen, da es sich um kein Kavaliersdelikt handelt,“ sagte der stellvertretenden Bezirkshauptmann von Landeck, Siegmund Geiger.
LH Platter: „Umgehungen werden mit aller Härte geahndet"
„Dass eine einzige Razzia von Polizei und Bezirksbehörde in St. Anton zu 96 Anzeigen geführt hat, macht deutlich, wie wichtig ein hartes Vorgehen ist. Für das Land Tirol sind Umgehungen der geltenden COVID-Verordnungen absolut inakzeptabel. Es gibt klare Regeln, die für alle gelten und auch einzuhalten sind. Bei COVID-Verstößen gibt es null Toleranz“, erklärt LH Günther Platter. Der Kontrolldruck seitens der Behörde und Exekutive werde weiterhin aufrechterhalten.
„Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist in dieser herausfordernden Zeit besonders wichtig. Nur so schaffen wir es gemeinsam, die Infektionszahlen weiter zu senken und so wieder mehr Freiheiten in unserem Alltag zu ermöglichen. Auflagen und Vorgaben sind einzuhalten. Wer sie umgeht und trickst, schadet der ganzen Gesellschaft. Es braucht daher eine ‚Aktion Scharf‘ und intensive Kontrollen. Tricksereien dürfen sich nicht lohnen“, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.
„Wer sich nicht an die COVID-19-Maßnahmen hält und sich damit ungerechtfertigt im Land aufhält, muss auch bestraft werden. Wir werden auch weiterhin ein Auge darauf haben, dass die Bestimmungen zur Bekämpfung der Pandemie eingehalten werden“, stellt Innenminister Karl Nehammer klar.
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