AK Landeck lud zum Infoabend „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament“
Selbstbestimmung bei Krankheit und am Lebensende ist vielen ein Anliegen. Beim kostenlosen Infoabend „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament“ in der AK Landeck erfuhren 51 Besucher, mit welchen Urkunden jeder für sich vorsorgen kann.
LANDECK. Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich das nicht mehr selbst tun kann? Das fragten sich die 51 Besucher, die zum Infoabend „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament“ in die AK Landeck kamen. Notariatssubstitut Dr. Christof Walser erklärte dort die verschiedenen Möglichkeiten, den eigenen Willen abzusichern.
So ist es z. B. möglich, mit einer Patientenverfügung medizinische Behandlungen vorzeitig für den Fall abzulehnen, dass man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Ebenso wurden die Voraussetzungen für Patientenverfügungen und der Unterschied zwischen beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügungen sowie deren Geltungsdauer besprochen.
Auch die Vorsorgevollmacht wurde im Rahmen des Infoabends genau erklärt: Denn sie dient dazu, beim Verlust von Geschäfts-, Einsichts- und Urteils- oder Äußerungsfähigkeit selbst zu bestimmen, wer für einen als Bevollmächtigter entscheiden und einen dann vertreten kann. Dr. Walser wies die Anwesenden auch auf die Möglichkeit hin, die Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registrieren zu lassen.
Abschließend informierte der Notariatssubstitut u. a. noch über die Unterschiede zwischen Testament und Kodizill (Vermächtnis), die verschiedenen Voraussetzungen und Formen sowie einen üblichen Testamentsinhalt.
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