Verbraucherschutzverein
Causa Ischgl 2020 – "Verjährungsverzicht oder Sammelklage"
Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat in der Causa Ischgl 2020 weitere Ansprüche von 117 Urlaubern in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro geltend gemacht. Falls es bis 28. Februar zu keinem Verkehrsverzicht seitens des Landes Tirol kommt, wird gegen die Republik Österreich und gegen das Land die Sammelklage eingebracht.
ISCHGL, WIEN (OTS). Der Verbraucherschutzverein (VSV) vertritt die Interessen von weiteren 117 Reisenden, die sich ab dem 5. März 2020 in Ischgl mit Covid infiziert und zum Teil schwere Folgen zu erleiden hatten. Diese Ansprüche drohen am 5. März 2023 zu verjähren, heißt es dazu in einer Aussendung des VSV. Die Betroffenen haben keine Deckung von Rechtsschutzversicherungen und haben daher Ihre Ansprüche dem VSV zum Inkasso abgetreten. Prozessfinanzierer decken das Kostenrisiko ab.
"Wir haben die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich und den Landeshauptmann von Tirol aufgefordert, bis 28. Februar 2023 eine Erklärung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung abzugeben, um weitere weitwendige Verfahren zu vermeiden und die Rechtsfragen in Musterverfahren auszujudizieren,"
berichtet Peter Kolba, Obmann des VSV.
"Wenn nicht fristgerecht diese Erklärung einlangt, wird in den Tagen danach gegen Republik Österreich und gegen das Land Tirol die Sammelklage eingebracht."
Ball liegt derzeit beim Obersten Gerichtshof
In den rund 120 Individualverfahren, die seit 2021 gerichtsanhängig sind, liegt derzeit der Ball beim Obersten Gerichtshof (OGH). Er hat - nach Aufhebung der Ersturteile durch das Oberlandesgericht Wien - nun zu entscheiden, wie diese Verfahren weitergehen werden.
"Es ist schade, dass massiv Geschädigte Jahre warten müssen, um Schadenersatz durchzusetzen, aber wir haben einen langen Atem,"
sagt Kolba.
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