Verbraucherschutzverein
Causa Ischgl – nun werden auch Hotels und TVB geklagt
ISCHGL (OTS). Der Verbraucherschutzverein (VSV) kündigt in der Causa Ischgl 2020 weitere Klagen an. Über 50 Hoteliers werden von Gästen beschuldigt, sie belogen zu haben. Sie hätten ihre vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten schwer verletzt und werden - neben dem Staat - schadenersatzpflichtig.
Probleme in vielen Fällen verneint
Eine Auswertung der Beschwerden von Touristen zum Multiorganversagen in Ischgl im März 2020 habe laut einer Aussendung des Verbraucherschutzvereins (VSV) ergeben, dass Touristen über 50 Hotels in und um Ischgl vorwerfen, sie bei Anfragen vor Urlaubsantritt schlicht belogen zu haben.
Ab 5. März 2020 war den Krisenstäben auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene klar, dass sich verschiedene Gruppen von isländischen Urlaubern in der Woche zuvor in Ischgl infiziert und bei Ankunft in der Heimat positiv auf Covid-19 getestet wurden – die BezirksBlätter berichteten.
”Der Landespressedienst hat am 5. März 2020 in einer Presseaussendung behauptet, dass sich die Isländer erst beim Rückflug im Flugzeug angesteckt hätten. Das war wider besseres Wissen eine glatte Falschinformation,”
sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. “Das wird in den Amtshaftungsklagen zu klären sein.”
In der Klagebeantwortung der Finanzprokuratur wird den Gästen vorgeworfen, sich nicht präventiv erkundigt zu haben. Dafür gab es aufgrund der falschen Presseaussendung zwar keinen Anlass, aber viele fragten dennoch vor der Anreise beim Hotel oder dem Tourismusverband (TVB) Paznaun-Ischgl an, ob es vor Ort Probleme mit dem neuen Virus gäbe. Das wurde in vielen Fällen glatt verneint.
Schutz- und Sorgfaltspflichten schwer verletzt
”Es mag Privatvermieter gegeben haben, die auch nur die Medieninformationen kannten und auf die vertraut haben. Doch die im TVB tätigen Personen und deren Familien, die auch große Hotels in Ischgl ihr Eigen nennen, können nicht ernsthaft behaupten, nicht von den Infektionen in Ischgl gewusst zu haben. Wenn diese auf Anfrage mitteilten, dass es in Ischgl kein Problem mit Covid-19 gäbe, dann haben sie vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten schwer verletzt und werden - neben dem Staat - schadenersatzpflichtig. Wir werden in diesen Fällen diese Hoteliers oder den TVB in den Amtshaftungsklagen als Streitgenossen in Wien klagen,”
kündigt Kolba an.
Das Oberlandesgericht Wien hat in einem solchen Fall jüngst entschieden, dass das Landesgericht Wien in diesen Fällen auch für die Klagen gegen Hoteliers zuständig ist.
“Daher wurde in diesem Fall für Juni 2022 eine mündliche Verhandlung für vier Stunden ausgeschrieben. Spätestens dann, wird das Versagen in Ischgl in einer öffentlichen und mündlichen Verhandlung mit der Einvernahme von Parteien und Zeugen transparent gemacht werden,” erhofft sich Kolba.
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