Arbeitgeber in der Pflicht
ÖGB Tiroler Oberland präsentiert Maßnahmenpaket bei Hitze

ÖGB-Regionalvorsitzender Herbert Frank (li.) und Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. | Foto: Clemens Perktold
  • ÖGB-Regionalvorsitzender Herbert Frank (li.) und Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth.
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LANDECK/IMST. Zeitgemäße Gesetze zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz fordert der ÖGB Region Region Tiroler Oberland.

Gesundheit am Arbeitsplatz

„Immer länger andauernde Hitzeperioden wirken sich negativ auf die Gesundheit am Arbeitsplatz aus – sowohl bei Arbeiten in Innenräumen als auch im Freien. Bei schwerer körperlicher Arbeit oder zusätzlicher Hitze durch Schutzkleidung wird die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zusätzlich extrem belastet“, weiß ÖGB-Regionalvorsitzender Herbert Frank.
Der ÖGB will die Beschäftigten mit einem breiten Maßnahmenpaket entlasten. „Für uns sind ganz klar die Arbeitgeber in der Pflicht. Die Gesundheit ist das Wichtigste!“, appelliert auch Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Hohe Temperaturen führen laut Experten zu einem Leistungsabfall von bis zu 70 Prozent, Hitze verursacht körperliche und mentale Erschöpfung.

Das Maßnahmenpaket für Arbeitgeber sieht vor:

  • Organisatorische Lüftungsmaßnahmen (morgens, abends oder nachts lüften oder durchziehen lassen)
  • Temperatursenkende bauliche Maßnahmen wie Wärmedämmung oder Begrünung der Arbeitsstätte bzw. des Betriebsgeländes
  • Abschirmung von Sonneneinstrahlung durch Jalousien, Rollläden, Vordächer, Markisen, Reflektoren, Sonnenschutzverglasung, Blendschutz etc.
  • Wärmeabgebende Geräte abdrehen, wenn sie nicht benötigt werden
  • Ventilatoren bereitstellen
  • Bereitstellung von alkoholfreien Getränken zusätzlich zum Leitungswasser
  • Lockerung innerbetrieblicher Bekleidungsregeln
  • Einsatz von mobilen Kühlgeräten, Klima- oder Kühlanlagen

In letzter Konsequenz bezahlt hitzefrei

Reichen diese baulichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen nicht aus, die Temperatur angemessen zu senken, fordert der ÖGB, dass seitens des Arbeitgebers Ersatzarbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich müssen die Arbeitszeit auf maximal acht Stunden begrenzt und bezahlte Pausenregelungen geschaffen werden. Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass als letzte Konsequenz bezahlt hitzefrei gilt, wenn keine Maßnahmen greifen und eine Gesundheitsschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. „Wir fordern hier klare Regelungen, die momentanen sind eher allgemein formuliert und bieten für die Beschäftigten wenig Greifbares. Hier sollte es ganz eindeutige Parameter geben, ab wann bezahlt hitzefrei gilt“, so Regionalvorsitzender Herbert Frank.

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