Erstinstanzliches Urteil
OLG Wien hob Schadenersatz-Urteil in Causa Ischgl auf

Causa Ischgl: Das Oberlandesgericht Wien hat ein erstinstanzliches Schadenersatz-Urteil aufgehoben. | Foto: Othmar Kolp
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In der Causa Ischgl hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eine Klage eines deutschen Urlaubers auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang erstinstanzlich abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Urteil nun aufgehoben. Der Verbraucherschutzverein (VSV) zeigt sich erfreut, dass dieses "Fehlurteil" nun aufgehoben wurde.

ISCHGL, WIEN (otko). Rund um die Causa Ischgl war es in den vergangenen Monaten recht ruhig geworden. Nun bringt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien das Thema wieder aufs Tapet. Das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien in der Schadenersatz-Frage sei mit Fehlermängeln behaftet. Die Rechtssache wurde daher vom OLG zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung zurückgewiesen.

Causa Ischgl: Der Verbraucherschutzverein zeigt sich erfreut, dass dieses "Fehlurteil" nun aufgehoben wurde. | Foto: Othmar Kolp
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Frage um "Landesinformation" nicht ausreichend geklärt

Dabei geht es um eine Klage eines deutschen Urlaubers auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang. Laut dem OLG habe die erste Instanz aber nicht ausreichend geklärt, ob der Skitourist, der sich in Ischgl mit dem Coronavirus infiziert hatte, eine maßgebliche Information des Landes Tirol überhaupt kannte, auf welche er seine Klage stütze, berichtet die APA.
Konkret geht es dabei um die Aussendung des Landes Tirol vom 05. März 2020 um 17.44 Uhr, in der behauptet wurde, dass sich positiv getestete isländische Urlauber nach ersten Erhebungen im Flugzeug angesteckt hätten. Aus medizinischer Sicht erscheine es daher wenig wahrscheinlich, dass sich die Urlauber in Tirol angesteckt haben. Dabei hätten die Behörden aber schon gewusst, dass bei zwei Isländern vor der Abreise aus Ischgl bereits SARSCoV-2-Syptome aufgetreten seien, monierte der Kläger. Das Landesgericht müsse nun klären, ob der Urlauber überhaupt Kenntnis von dieser "Landesinformation" hatte, inwieweit er darauf vertraute und warum er weiter in Ischgl blieb. Dieser Umstand sei laut dem OLG für die Haftungsfrage von Bedeutung, berichtet die APA.

Causa Ischgl: Das Oberlandesgericht Wien hat ein erstinstanzliches Schadenersatz-Urteil aufgehoben. | Foto: Othmar Kolp
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Rache und faire Lösung für alle Betroffenen

Erfreut zeigt man sich vonseiten des Verbraucherschutzvereins (VSV), dass dieses Fehlurteil das Oberlandesgericht Wien nun aufgehoben, die Rechtssachen in die erste Instanz zurückverwiesen und die Durchführung umfassender Beweisverfahren angeordnet habe.

„Das Oberlandesgericht Wien kommt zu dem Schluss, dass die Presseinformation des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 05. März 2020 irreführend falsch war (Verweis aug. Ansteckung von Isländern im Flugzeug), rechtswidrig und schuldhaft war und ordnet daher die Fortsetzung des Verfahrens in erster Instanz an“,

sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Allerdings werden wohl beide Seiten zuvor noch einen Rekurs an den Obersten Gerichtshof einbringen."

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines: "Wir lassen nicht zu, dass die Justiz versucht, diesen Skandal zu vernebeln und damit das Signal aussendet, dass Amtsträger Narrenfreiheit haben.“ | Foto: VSV
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Bisher sämtliche Klagen abgewiesen

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, bei dem bis dato über hundert Geschädigte mit Unterstützung des VSV die Amtshaftung der Republik Österreich geltend machen, wies bisher sämtliche Klagen ab, ohne auch nur einen einzigen Zeugen einzuvernehmen. Die Begründung: das österreichische Epidemiegesetz, aber auch alle anderen Rechtsgrundlagen, auf die sich die Kläger stützen, würden nur die Allgemeinheit schützen, nicht jedoch den Einzelnen. Außerdem hätten die Beamten aus damaliger Sicht ohnedies vertretbar agiert.
„Es ist erfreulich, dass wir den neuralgischen Punkt für eine Amtshaftung gefunden haben“, beotnt Kolba.

„Das Erstgericht muss die Amtshaftungsklagen nun fundiert prüfen. Wir vertrauen daher darauf, dass die Republik Österreich den Geschädigten von Ischgl letztlich Schadenersatz leisten wird. Das wäre nicht nur im Interesse der Opfer, sondern auch des heimischen Tourismus und nicht zuletzt im Interesse des Ansehens der österreichischen Justiz. Wir laden die Vertreter des Staates erneut zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen über eine rasche und faire Lösung für alle Betroffenen ein."

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