Trisanna-Widerstreitverfahren
Paznauner Gemeinden siegen im Kraftwerkswettlauf
Kurz vor Weihnachten fällte das Landesverwaltungsgericht Tirol sein Urteil im Kraftwerkswettlauf an der Trisanna. Das Projekt der Paznauner Gemeinden bekam den Vorrang.
Fünf Projekte eingereicht
PAZNAUN (otko). Bereits seit einigen Jahren kämpften mehrere Bewerber um die Erteilung des Wasserrechts für ein Kraftwerksvorhaben an der Trisanna.Insgesamt fünf Projekte wurden für die energetische Nutzung des gleichen Abschnitts der Trisanna zwischen See und dem Wehr des Kraftwerks Wiesberg im Gföll eingereicht. Neben dem Vorhaben der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH, an dem die Gemeinden See, Kappl, Ischgl und Galtür mit 80 Prozent sowie die Firma Kofler aus Landeck beteiligt sind, waren auch drei unabhängige Projekte der Haider-Gruppe sowie ein gemeinschaftliches mit der Donau Chemie im Rennen. Das oberösterreichische Bauunternehmen wollte zusammen mit der Donau Chemie das bestehende Kraftwerk Wiesberg erweitern.
Widerstreitverfahren eingeleitet
Da dabei alle Vorhaben auf gleiche Abschnitte der Trisanna zugreifen wollten, wurde dazu ein „Widerstreitverfahren“ eingeleitet. Bei diesem Verfahren soll die Behörde dem Vorhaben den Vorzug gegeben, durch welches dem öffentlichen Interesse besser entsprochen wird. Dieses Verfahren ist auf Grund eines Antrages zuerst an den Umweltminister und dann an das Landesverwaltungsgericht abgetreten worden. In weiterer Folge wurden dann auch Gespräche zwischen den einzelnen „Widerstreitwerbern“ im Hinblick auf die Einigung auf ein gemeinsames Projekt geführt. Diese sind allerdings gescheitert.
Gemeinden erfreut
Nach zahlreichen Projektsänderungen und Neueinreichungen konnte das Landesverwaltungsgericht nunmehr mit seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2018 diesen Widerstreit dahingehend auflösen, als dass dem Vorhaben der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH der Vorzug eingeräumt wurde. Der ausschlaggebende Grund dafür war, dass durch dieses Projekt der höchste energiewirtschaftliche Nutzen gezogen werden kann, dies im Vergleich zur Ausgangslage. Damit wird auch dem Interesse am Klimaschutz am besten entsprochen.
Die Freude bei den Paznauner Gemeinden war jedenfalls groß. "Wir sind Erstgereihte und froh über diese Entscheidung. Jetzt warten wir erst einmal ab, wie die Mitbewerber auf das Urteil reagieren", betont der Galtürer Bgm. Anton Mattle in seiner Funktion als Geschäftsführer der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH. Jedenfalls wurde die ordentliche Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Eine außerordentliche Revision beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof ist aber möglich. Die Haider-Gruppe hat einen solchen Schritt aber bereits angekündigt.
Keine Kraftwerksbewilligung
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat mit dieser Entscheidung noch keine Bewilligung für ein Kraftwerk erteilt, sondern nur festgestellt, welchem Vorhaben der Vorzug gebührt. Die Wasserrechtsbehörde ist jetzt wieder für das eigentliche Genehmigungsverfahren zuständig. "Als lokal verwurzelte Kraftwerksgesellschaft werden wir nun das Projekt engagiert vorantreiben", so Mattle.
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