Amtshaftungsklage
Weitere Zivilrechtsklage in Sachen Ischgl abgewiesen
ISCHGL, WIEN. In der Causa Ischgl wurde die Amtshaftungsklage von Hinterbliebenen eines österreichischen Journalisten vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien abgewiesen. Der Verbraucherschutzverein kündigt umgehend eine Berufung an. Erneuert wird das Angebot eines runden Tisches an den neuen Bundeskanzler.
Weiteres abweisendes Urteil
Wie erwartet wurde am 16. Dezember in der Causa Ischgl ein weiteres abweisendes Urteil in einer Amtshaftungsklage der Hinterbliebenen eines österreichischen Journalisten zugestellt – die BezirksBlätter berichteten. Das Epidemiegesetz, strafrechtliche Normen gegen die Verbreitung meldepflichtiger Krankheiten und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) würden nur die Allgemeinheit schützen, nicht aber dem Einzelnen ein subjektives Recht auf Schutz einräumen.
"Gericht und Versicherung lassen Ischgl-Opfer im Stich"
"Es ist interessant, dass hier die Richterin zwar auch Feststellungen aus den Akten ohne mündliches Beweisverfahren trifft, aber nicht prima vista davon ausgeht, dass in Tirol sowieso alles richtig gemacht worden sei",
sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). "Wir werden natürlich auch hier Berufung machen und auch weitere Klagen einbringen. Die Rechtsansicht von Gericht und Finanzprokuratur würde den österreichischen Behörden einen Freibrief für massive Behördenfehler einräumen. Das können wir so - mit einigen Stimmen aus der Literatur - nicht hinnehmen.
Gesetzwidrige "Pandemieklausel" Deckung
Laut dem VSV verweigern die österreichischen Rechtsschutzversicherungen österreichischen Ischgl-Opfern unter Berufung auf eine intransparente und damit gesetzwidrige "Pandemieklausel" Deckung für diese Amtshaftungsverfahren.
"Auch dieses Vorgehen der Versicherungen werden wir gerichtlich prüfen lassen. Der VSV finanziert eine Deckungsklage gegen die Rechtsschutzversicherung der Hinterbliebenen, kündigt Kolba an. Es kann nicht sein, dass Opfer aus aller Welt mit Deckung ihrer Versicherung klagen können und nur die österreichischen Versicherer sich dieser Vertragspflicht entziehen wollen."
Angebot für runden Tisch an neuen Bundeskanzler
Der VSV wird aber auch an den neuen Bundeskanzler Nehammer den Wunsch herantragen, die Causa Ischgl doch an einem "Runden Tisch" statt vor Gericht zu klären.
"Der Umsatz in Ischgl in drei Wochen Vollbetrieb (rund 36 Millionen Euro) würde locker ausreichen, um diesen Rechtsstreit im Interesse von Tirol und den Opfern beizulegen. Die Werbeausgaben, um das Image von Ischgl aufzupolieren, würde letztlich ein Vielfaches kosten",
gibt Kolba zu bedenken.
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