Bezirk Leibnitz ist bei der Kinderbetreuung sehr gut aufgestellt
Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt der „7. Kinderbetreuungsatlas“ der AK Steiermark einmal mehr leichte Verbesserungen auf.
Von 286 steirischen Gemeinden erfüllen 132 (2019: 126) die Kriterien für die „Kategorie A“: „Für diese Kategorie müssen eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren, ein Ganztageskindergarten und eine Nachmittags- betreuung für Volksschulkinder vorhanden sein“, erklärt Bernadette Pöcheim, Leiterin des AK-Frauenreferats.
Vereinbarkeit
Seltener sind Gemeinden, die den zusätzlichen Kriterien des „Vereinbarkeitsindikators für Familie und Beruf“ (VIF) gerecht werden. „Nur“ 65 Gemeinden haben Betreuungsangebote für Kinder von 0 bis zehn Jahren mit Öffnungszeiten, die beiden Elternteilen Vollzeitjobs ermöglichen. In 66 Gemeinden werden Kinder in Halbtageskindergärten betreut. Positiv: Mittlerweile nur noch 22 Gemeinden (2019: 29) bieten keine Betreuung von unter Dreijährigen.
Öffnungszeiten
Ebenfalls positiv sind verbesserte Jahresöffnungszeiten in den Ferien durch die Kooperationen der Kindergärten innerhalb einer Gemeinde und angrenzender Gemeinden. Auch verbesserte Tagesöffnungszeiten bei mehreren Einrichtungen einer größeren Gemeinde oder Stadt sind erkennbar. Durch die Corona-Krise kommen in den nächsten Monaten erneut große Herausforderungen auf Eltern und Kinderbetreuungseinrichtungen zu. Daher fordern AK-Präsident Josef Pesserl und Pöcheim „den weiteren Ausbau der sozialen Infrastruktur, vor allem in den ländlichen Regionen“. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit geben, damit Eltern bei coronabedingten Schließungen von Kindergärten oder Schulen nicht plötzlich ohne Betreuungsmöglichkeiten dastehen.
Blick in den Bezirk Leibnitz
Im Bezirk Leibnitz erfüllen gleich neun Gemeinden die 1A-Kriterien. Diese Gemeinden sind Arnfels, Leutschach an der Weinstraße, Gamlitz, Straß in Steiermark, Leibnitz, Wagna, Gralla, Lang und Wildon. 19 Gemeinden erfüllen alle drei Kriterien und haben A-Status. Einzig Kitzeck fällt unter die Kategorie B, weil keine Kinderkrippe vorhanden ist.
Die Berurteilungskriterien
- Kindergarten: Ganztagskindergarten - mind. 8 Stunden geöffnet
- Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe
- Nachmittagsbetreuung für Volksschüler
VIF (Vereinbarkeitsindikatoren für Familie und Beruf)
- Eine Kinderkrippe/alterserweiterte Gruppe/Kinderhaus muss vorhanden sein
- Kindergärten: mind. 45 Stunde wöchentliche Öffnungszeit, an vier Tagen pro Woche mind. 9,5 Stunden, max. fünf Wochen pro Jahr geschlossen
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