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Für das Jahr 2021 gibt es zahlreiche Änderungen. Der Notar Ihres Vertrauens berät Sie gerne. | Foto: PantherMedia
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Notar Michael Spath fasst für die WOCHE die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2021 zusammen.

Nach einem äußerst turbulenten Jahr 2020 steht auch für 2021 wieder eine Reihe von gesetzlichen Änderungen ins Haus. Notar Michael Spath aus Leibnitz erläutert die wichtigsten Details, wobei er besonders darauf aufmerksam macht, dass Immobilienschenkungen derzeit eigentlich recht günstig sind – nämlich so günstig, wie sie es vielleicht bald nicht mehr sein werden. "Bekanntlich wird eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer derzeit nicht eingehoben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass Immobilienschenkungen noch immer der relativ günstigen Grunderwerbsteuer unterliegen. Diese beruht aktuell auf dem sogenannten ,Grundstückswert‘, in Verbindung mit einem moderaten ,Stufentarif'", erklärt Spath. Die bei einer Immobilienschenkung überdies anfallende Grundbuchseintragungsgebühr bemisst sich – unter nahen Angehörigen – weiterhin nach dem sogenannten dreifachen Einheitswert und somit ebenfalls auf einem moderaten Niveau.

Wiedereinführung von Steuern

In den letzten Monaten waren zunehmend politische Stellungnahmen zur Wiedereinführung von Vermögenssteuern, aber auch von Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuern zu vernehmen. Es kann daher nach heutigen Gesichtspunkten nicht ausgeschlossen werden, dass die beschriebene, durchaus moderate Steuer- und Gebührenbelastung für Immobilienschenkungen, in den nächsten Jahren vom Gesetzgeber angehoben werden wird. In diesem Themenkomplex darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass vor wenigen Jahren infolge höchstgerichtlicher Entscheidungen bekanntermaßen der sogenannte „Pflegeregress" abgeschafft wurde, sodass die öffentliche Hand auch im Falle grundbücherlich sichergestellter Forderungen keinen Zugriff mehr auf das Vermögen von Pflegeheimbewohnern hat. Auch hier könnte es eine Änderung geben.

Vorsorgevollmacht

Wenn man seine persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten dem Zufall überlässt, kann es oft zu gewaltigen Problemen kommen. "Und nein, entgegen weit verbreiteter Annahmen sind der (Ehe-)Partner, das Kind oder die beste Freundin nicht automatisch ohne gerichtliche Kontrolle berechtigt, für jemanden zu handeln, der die Entscheidungsfähigkeit verliert", hält Notar Spath fest. Mit einer rechtzeitig errichteten Vorsorgevollmacht kann man im Vorhinein festlegen, welche Person des Vertrauens unbürokratisch handeln und Entscheidungen treffen darf, falls man eines Tages plötzlich nicht mehr selbst dazu in der Lage ist.

Testament

Nicht nur in Patchwork-Familien, in kinderlosen Lebensgemeinschaften, insbesondere auch für alleinstehende Personen – kurzum, in jeder individuellen Lebenssituation empfiehlt sich die Errichtung eines Testaments. Denn entspricht die gesetzliche Erbfolge, die wirksam wäre, wenn es keine testamentarische Regelung gibt, nicht den persönlichen Vorstellungen, sollte man sich bezüglich der Errichtung eines Testaments beraten lassen. "So sind selbst errichtete Testamente häufig formal ungültig und führen weiters nicht zum gewünschten Ziel", erklärt der Experte.

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