Förderungen für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Um Gralla als Standort für eine neue Betriebsstätte noch attraktiver zu machen, gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Betriebsförderung. Diese wird über schriftlichen Antrag längstens 3 Monate nach Betriebsbeginn gewährt. Die Förderungshöhe ergibt sich aus der Höhe der Kommunalsteuer der ersten drei Kalendermonate, gerechnet ab der Betriebsaufnahme (Rückerstattung). Die Förderung gilt als einmalige Betriebsförderung für eine Neugründung, wobei etwaige Wechsel des Betriebssitzes innerhalb der Gemeinde oder Änderungen der Firmenstruktur bzw. Gesellschaftsform als nicht förderungsfähig gelten.
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