Parkplatznot ist Geschichte
Dreizonenmodell in
Bad Radkersburg hat
Parkplatzproblem in
Altstadt ausgemerzt.
Seit 15. Jänner ist in Bad Radkersburg das Dreizonenmodell in der Parkraumbewirtschaftung in Kraft. Neu sind seitdem die Grüne Zone im Stadtgraben und bei der Hasenhaide sowie die Dauerparkplätze neben dem Fußballstadion (P-Ost) und in der Dr.-Kamniker-Straße (P-Nord). Insgesamt stehen 755 Stellplätze zur Verfügung, wobei 55 im Dauerparkplatzsektor (P-Nord) komplett neu sind. Ausnahmegenehmigungen (siehe Box) sind für Bewohner, Arbeitnehmer und Beherbergungsbetriebe in der Altstadt möglich. 60 wurden laut Gemeinde schon für Arbeitnehmer ausgestellt.
Die WOCHE hat nun nachgefragt, ob die Maßnahme der Stadtgemeinde tatsächlich gefruchtet hat. Ganz klar Ja sagt Petra Stock. Die Sicheldorferin ist mit ihrem Geschäftslokal in der Langgasse angesiedelt. „Die Kunden finden jetzt wesentlich mehr Parkplätze vor. Ich selbst habe mir eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr für den Stadtgraben besorgt“, erklärt Stock.
Notwendige Maßnahme
Notwendige Maßnahme
Dass Autofahrer, die auf ihre Parkuhr vergessen bzw. das jeweilige Zeitlimit überschreiten, gestraft werden, stört sie nicht. Dadurch seien Plätze, die in der Vergangenheit z. B. von Fahrgemeinschaften verstellt worden seien, frei geworden.
Dass Parkplätze frei sind, bestätigt auch Unternehmer Viktor Maitz. „Es hätte aber sicher auch Lösungen gegeben, die weniger Staub aufgewirbelt hätten“, ist er überzeugt. „Die Kosten tragen wir“, macht er auf die 68,60 Euro pro Ausnahmegenehmigung für ein Jahr aufmerksam. Dorli Weberitsch vom Tourismusbüro, das am Hauptplatz positioniert ist, befindet die neue Lösung für gelungen. Sie fordert allerdings ein Parkleitsystem ein.
Die drei Zonen
In der Altstadt gilt die Kurzparkregelung (90 Minuten). Max. 3 Stunden können Fahrzeuge in der Grünen Zone im Stadtgraben und bei der Hasenhaide abgestellt werden. Dauerparkplätze (1 Woche Parkzeit) gibt es in der Dr.-Kamniker-Straße und beim Stadion Mitterling. Ausnahmegenehmigungen (68,60 Euro für 1 Jahr) gibt's für Bewohner der Altstadt, Arbeitnehmer und Beherbergungsbetriebe.
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