Am 26. Mai wird gewählt
Wichtiges rund um die EU-Wahl
Bei der bevorstehenden Europawahl am 26. Mai 2019 sind in der Steiermark 966.119 Personen wahlberechtigt, davon 495.555 Frauen und 470.564 Männer.
Wahlberechtigt sind:
Inländerinnen und Inländer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Europa‑Wählerevidenz einer Gemeinde geführt werden
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen wurden (insgesamt 6524 in der Steiermark)
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die auf Antrag in einer Gemeinde in die Europa-Wählerevidenz eingetragen wurden (insgesamt 2643 in der Steiermark)
Insgesamt stellen sich sieben wahlwerbende Parteien der Wahl:
ÖVP Österreichische Volkspartei
SPÖ Sozialdemokratische Partei
FPÖ Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen
GRÜNE Die Grünen - Grüne Alternative
NEOS NEOS - Das Neue Europa
KPÖ KPÖ Plus - European Left, offene Liste
EUROPA EUROPA Jetzt - Initiative Johannes Voggenhuber
Gleichzeitig besteht für die Wählerin oder den Wähler bei der Stimmabgabe die Möglichkeit, für eine Bewerberin oder einen Bewerber eine Vorzugsstimme zu vergeben, in dem sie oder er in dem auf dem amtlichen Stimmzettel hierfür vorgesehenen freien Raum den Namen und/oder die Reihungsnummer einer Bewerberin oder eines Bewerbers bei der von ihr oder ihm gewählten Partei einträgt. Die Wahlvorschläge mit der Liste der Bewerberinnen und Bewerber werden in jeder Wahlzelle vorhanden sein.
Die Zeiten, zu denen eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich ist, werden von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Am Wahltag öffnen in der Steiermark die meisten Wahllokale zwischen 7:00 und 8:00 Uhr und schließen zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. In der Stadt Graz werden die Wahllokale generell von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet sein.
Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde durch die Wählerin oder den Wähler selbst folgendermaßen beantragt werden:
Schriftlich bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (22. Mai 2019) oder bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (24. Mai 2019), 12:00 Uhr, wenn eine Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller selbst oder an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigten Person möglich ist.
Mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (24. Mai 2019), 12:00 Uhr.
Für eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte bestehen sodann verschiedene Möglichkeiten:
Stimmabgabe mittels Briefwahl
Neben der Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte per Post kann diese auch in jeder Bezirkswahlbehörde oder in jedem Wahllokal in Österreich abgegeben werden.
Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor einer Wahlbehörde
Sofern die Wahlkarte noch nicht verschlossen und/oder unterschrieben wurde, kann die Wählerin oder der Wähler nach Vorlage der Wahlkarte in jedem Wahllokal in Österreich ihre beziehungsweise seine Stimme abgeben.
Die Auszählung der Briefwahl-Wahlkarten erfolgt am Montag, dem 27. Mai 2019 ab 9:00 Uhr durch die Bezirkswahlbehörden.
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