Vergabe-Novelle: Auch Nationalrat gibt grünes Licht

Angesichts eines anhaltenden Konjunkturtiefs und steigender Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung zwei wichtige Maßnahmen dem Parlament vorgelegt. Nach dem Beschluss am Mittwoch zur Errichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, welche mit der Abwicklung der Wohnbauoffensive beauftragt wird, wurde am letzten Plenartag heute, (10. Dezember, Anm.) auch die lang diskutierte Novelle zum Bundesvergabegesetz beschlossen.

Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping

Damit wird das Bestbieterprinzip bei öffentlichen Aufträgen gesetzlich verankert und eine wichtige Maßnahme für einen fairen Wettbewerb und im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping gesetzt. Die Bau-Sozialpartner appellieren nun an die Länder, ehest möglich grünes Licht für die Novelle zu geben, damit das neue Vergaberecht mit 1. März 2016 in Kraft treten kann.

Bestbieterprinzip umsetzen

Die Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!“ hat die Novelle anlässlich einer Enquete im Parlament am 11. November 2014 eingefordert.
„Mit dem heutigen Beschluss wurde eine weitere wichtige Etappe auf einer langen Reise gesetzt. Nun ist es wichtig, das Bestbieterprinzip in der Praxis so rasch wie möglich anzuwenden. Wir appellieren daher an die Länder, auf ihr Einspruchsrecht zu verzichten. Jeder Tag zählt!“, so die Bau-Sozialpartner Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel und GBH-Vorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch.

Höhere Qualität als Ziel

Nach den zahlreichen unangenehmen Erfahrungen, die durch die jahrzehntelange Anwendung des Billigstbieterprinzips gemacht wurden, zielt die Vergabe-Novelle darauf ab, Scheinfirmen einen Riegel vorzuschieben, Transparenz bei der Subvergabe zu schaffen, eine höhere Qualität der Bauprojekte zu gewährleisten, Abgabenverlusten durch Lohn- und Sozialdumping zu verhindern und Auftragsverzögerungen zu vermeiden.

Die Bausozialpartner haben immer Verständnis für die Bedenken der öffentlichen Auftraggeber gehabt. Allerdings kommen die Expertisen von Dr. Gottfried Haber, Prof. Friedrich Schneider und dem Rechnungshof allesamt zum Schluss, dass insgesamt keine Mehrkosten mit der Einführung des Bestbieterprinzips verbunden sind und die staatlichen Aufgaben mit dem Bestbieterprinzip wesentlich besser und fundierter erfüllt werden können.

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