Schilderwald erhitzt die Gemüter
Der Schilderwald wächst und wächst. Welche Hinweisschilder dürfen überhaupt aufgestellt werden?
Von Heribert Kindermann
Am häufigsten springen einem in Stadt und Land kleinere Tafeln mit der Aufschrift "Zur Baustelle" und einem Logo einer Bauunternehmung ins Auge. Aber auch andere Professionisten stellen auf der Zufahrt zu ein und derselben Baustelle eine Tafel mit ihrem Logo auf. Darf so eine Tafel jeder aufstellen, wo er möchte?
Die WOCHE hat bei der Stadtgemeinde Leibnitz nachgefragt und um Licht ins Dunkel im Dickicht des Schilderwaldes ersucht.
Schilderwald durchforsten
Nun will auch Bgm. Helmut Leitenberger Maßnahmen zur Durchforstung des Schilderwaldes treffen. "Wir haben bereits mit dem Land Steiermark gesprochen und möchten ein Pilotprojekt starten. Es soll geklärt werden, welche Tafeln überhaupt notwendig sind. Zurzeit verliert man bereits die Übersicht über den Schilderwald", betont der Bürgermeister. Zusammen mit der zuständigen Fachabteilung des Landes und mit LR Lang soll bald der Schilderwald in der Bezirkshauptstadt Leibnitz durchforstet werden.
"Zur Baustelle"
Besonders auffällig im Stadtbild sind die beinahe allerorts zu findenden kleinen Baustellentafeln, die allerdings nach dem Ende der Baustelle häufig weiter stehen bleiben. Solche Tafeln werden stillschweigend geduldet, obwohl sie ohne Genehmigung aufgestellt werden. "Unsere Mitarbeiter des Wirtschaftshofes müssen solche Tafeln dann wegräumen. Wir denken darüber nach, ob wir nicht die Arbeit für die Beseitigung solcher Baustellentafeln dem Aufsteller verrechnen sollen", meint Bgm. Leitenberger auf Anfrage der WOCHE.
Von Wirtschaftshofmitarbeitern auf öffentlichen Flächen entdeckte und verlassene Baustellentafeln werden von ihnen eingesammelt und eine Zeit lang im Wirtschaftshof aufbewahrt. Werden sie nicht abgeholt, erfolgt nach einiger Zeit meist eine Verwertung als Brennholz.
Tafel ist nicht gleich Tafel
Die bekannten grünen Hinweisschilder auf Gemeindestraßen sind von der Stadtgemeinde Leibnitz genehmigte Tafeln, die informieren, wie man zu einem Wirtschafts- oder Handelsbetrieb kommt. Dafür muss man bei der Stadtgemeinde Leibnitz ein Ansuchen stellen und auch eine jährliche Anerkennungsgebühr bezahlen. Indexbereinigt sind das zurzeit 25 Euro plus Steuer. Das Ansuchen geht an den Verkehrsausschuss und von dort sogar in den Stadtrat, der das Ansuchen zu genehmigen hat.
Keine Einzeltafeln
Es müssen mindestens zwei Tafeln am selben Standort (also keine Einzeltafeln) an einer Stange angebracht werden. Außerdem wird die Hinweistafel nur für die letzte Kreuzung vor dem Betriebsstandort und für Abfahrten von Hauptverkehrswegen zu nachrangigen Straßenkreuzungen genehmigt.
Die grün-weißen oder grün-gelben Hinweisschilder haben eine Normgröße von 115 mal 25 Zentimeter. Für Beherbergungsbetriebe gibt es auch die Normgröße 80 mal 20 Zentimeter.
Für derartige Hinweisschilder ist auch auf Landes- und Bundesstraßen um Genehmigung beim Land bzw. Bund anzusuchen.
Braun-weiße Tafeln
Kostenlos aufgestellt werden dürfen nach entsprechender Genehmigung braun-weiße Hinweistafeln für Museen oder andere kulturelle Einrichtungen.
Zum Schutz des Ortsbildes ist in der Kernschutzzone der Stadt Leibnitz das Anbringen von Plakaten oder Schildern an privaten Zäunen nicht erlaubt.
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