AMS: Antrag auf Arbeitslosengeld ohne persönliche Vorsprache möglich
Um einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen, ist aufgrund der Maßnahmen um Covid-19 keine persönliche Vorsprache in einer AMS-Geschäftsstelle notwendig.
LEOBEN. Nachdem bekannt wurde, dass ab Montag (16. März 2020) Restaurants, Bars, Kaffees etc. für Gäste sperren und weite Bereiche des Handels schließen, ist mit einem Anstieg der Arbeitslosenzahl zu rechnen. "Wir erwarten zusätzlich zu den bekannten Schwierigkeiten, die die Wirtschaft bereits hat, in den kommenden Tagen sehr viele Menschen, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen", berichtet Helmut Wiesmüller, Geschäftsstellenleiter des AMS Leoben.
Drei Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
Das Arbeitsministerium hat das AMS informiert, dass wegen der größtmöglichen Reduktion der sozialen Kontakte zur Eindämmung der Virusverbreitung "von der Verpflichtung zur persönlichen Vorsprache im Rahmen der Geltendmachung abzusehen ist".
Konkret bedeutet das, dass Personen, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen, dies ab Montag für die Zeit dieser Krise (bis auf Widerruf) nicht persönlich im AMS machen müssen, sondern diese Geltendmachung
- elektronisch per Mail
- über das eAMS-Konto
- oder telefonisch (0810 600 612)
erfolgen kann.
Funktionsfähigkeit in vollem Umfang aufrecht
Das AMS nimmt dann mit den Betroffenen Kontakt auf und klärt die weiteren Schritte.
Wiesmüller: "Trotz der notwendigen Reduktion der sozialen Kontakte wird das AMS als versorgungskritischer öffentlicher Dienstleister seine Funktionsfähigkeit in vollem Umfang aufrecht erhalten."
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