Aus für den Hühnermastbetrieb in Trofaiach-Edling: Bescheid ist rechtskräftig
Der in Trofaiach/Edling geplante Hühnermastbetrieb ist endgültig gescheitert. Der Bauwerber zog seine beim Landesverwaltungsgericht in Graz eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid der Stadtgemeinde Trofaiach zurück, in dem das Projekt abgelehnt worden war.
TROFAIACH/EDLING. Ein auf einer landwirtschaftlichen Fläche in Edling geplanter Hühnermastbetrieb sorgte seit Bekanntwerden des Projektes für Aufregung. Die Familie Pratter, die einen Straußenhof betreibt und dort Schafe und Lämmer züchtet, wollte als Existenzabsicherung für ihren Sohn in die Hühnermast expandieren. Anrainer einer benachbarten Wohnsiedlung stiegen auf die Barrikaden, sie fürchteten um ihre Wohnqualität.
Ende April dieses Jahres verzeichneten sie einen ersten Erfolg: Der Antrag des Projektwerbers wurde mittels Bescheid von der Stadtgemeinde Trofaiach – als Baubehörde erster Instanz – abgewiesen. Begründet wurde das insbesondere damit, dass der Standort als ungeeignet erachtet wird.
Enttäuschung beim Projektwerber
Franz und Doris Pratter haben daraufhin eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht in Graz eingelegt, mehrere Verhandlungstage folgten, Gutachten und Gegengutachten wurden erstellt. Am vergangenen Freitag hat der Projektwerber resigniert und die Beschwerde zurückgezogen. "Ich bin sehr enttäuscht, dass unsere Argumente, die für den Hühnermastbetrieb gesprochen haben, die Justiz nicht überzeugt haben. Das Verfahren hätte sich demnach in die Länge ziehen können und hätte hohe Verfahrenskosten bewirkt. Das ist für uns existenzbedrohend, daher haben wir uns entschieden, das Projekt in Edling nicht mehr weiterzuverfolgen", berichtet Franz Pratter.
Er sei nach wie vor überzeugt, dass dieses Projekt sinnvoll sei, weil es unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen zu keinen Belastungen der Anrainer komme: "Gescheitert ist es an verklärter Ideologie und falseinem Verfahren in höheren Instanzen standgehalten hättechen Vorstellungen. Was ist für den Konsumenten sinnvoller: Regionale Produkte zu verwenden oder Hühner einzukaufen, die über tausende Kilometer transportiert wurden und bei denen die Zuchtbedingungen unklar sind. Unter diesen Aspekten muss man sich fragen, ob es es sinnvoll ist, in diesem Land Landwirtschaft überhaupt weiter zu betreiben."
Rechtslage entscheidet, nicht Emotionen
Mario Abl, der als Bürgermeister Baubehörde erster Instanz ist: "Wir haben es uns nicht leicht gemacht und einen 80-seitigen Bescheid erstellt, in dem wir die verschiedenen Gutachten und Rechtsmeinungen zusammengefasst haben. Mit dem Resultat, dass wir dem Antrag des Projektwerbers aus Gründen der Raumordnung und klimatologischer Gegebenheiten nicht zustimmen können. Ich bin überzeugt, dass diese Argumentation auch vor dem Höchstgericht standgehalten hätte."
Moralische Fragen und Emotionen stehen außerhalb des Bauverfahrens, das sich auf geltende Gesetze und Verordnungen berufen müsse. Ihm war es wichtig, politische Geplänkel herauszulassen und sich auf fachliche und sachliche Argumente zu beschränken, so der Bürgermeister. "Der Schritt von Franz Pratter, diesen Bescheid nicht länger zu bekämpfen, ist ihm hoch anzurechnen", betont Abl.
Reaktion der "Grünen"
Die steirischen Grünen mit der Trofaiacher Gemeinderätin Eveline Neugebauer zeigen sich erleichtert über diese Entwicklung: „Es waren in erster Linie die Anrainerinnen und Anrainer, die sich erfolgreich gegen Geruchsbelästigung und mögliche Gesundheitsgefährdung gewehrt haben. Unser Respekt und Dank gebührt der Bauwerber-Familie dafür, dass sie auf weitere Rechtsmittel verzichtet hat und damit wieder ein gutes Miteinander in Edling möglich macht. Es ist zu hoffen, dass nun Alternativen in einer tierwohlgerechten und qualitätsvollen Produktion gefunden werden.“
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