AK Konsumentenschutz
Die Arbeiterkammer warnt vor neuem "Neffentrick"

Guido Zeilinger, Leiter des AK-Kompetenzzentrums für Konsumentenschutz. | Foto: WOCHE
  • Guido Zeilinger, Leiter des AK-Kompetenzzentrums für Konsumentenschutz.
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Mit einer überaus dreisten Unfallmasche werden vor allem ältere Menschen in die Falle gelockt.

Die Trickbetrüger werden immer dreister: Eine Leobenerin wurde um 50.000 Euro "erleichtert", ein Grazer war drauf und dran, 68.000 Euro zu verlieren.
Die Vorgangsweise war immer dieselbe: Ein Unbekannter gab sich als Polizist aus und berichtete, ein Angehöriger habe einen Unfall gehabt. Weil die Autoversicherung abgelaufen sei, müsse der Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners bezahlt werden, ansonsten drohen 14 Tage Gefängnis. Im anderen Fall berichtete ein vermeintlicher Arzt von einem Unfall eines Familienmitgliedes im Ausland. Weil hier die österreichische Krankenversicherung nicht gültig sei, müsse unverzüglich Geld für die Behandlung aufgetrieben werden – in beiden Fällen hohe Summen. Und das Geld müsse an einen Boten bar übergeben werden.

Polizei verständigen

Ähnliche Fälle beschäftigen auch den AK-Konsumentenschutz. Ruhig bleiben und logisch denken ist in einer solchen Stresssituation leichter gesagt als getan. Diese Betrugsmasche trifft vor allem ältere Menschen, denen von einem Anrufer in süddeutschem Akzent glaubhaft gemacht wird, ein Familienmitglied sei in Gefahr. AK-Konsumentenschutzexperte Guido Zeilinger: "Wer glaubt, das könne ihm nie und nimmer passieren, ist auf dem besten Weg, das nächste Opfer zu werden." Sein Tipp: "Sofort die Polizei anrufen, vom Überbringer der Unglücksnachricht eine Rückruf-Nummer einfordern und auf gar keinen Fall Geld oder Geldeswert an einen Boten übergeben!"

68.000 Euro oder 14 Tage Gefängnis

Ein unbekannter Anrufer gab sich gegenüber einem Grazer (71) als Polizist aus und behauptete, die Tochter sei im Wachzimmer, sie habe einen Unfall gehabt. Es gebe zwar keine Verletzten, aber das Auto des Unfallgegners – ein Porsche – sei kaputt und die Versicherung der Tochter sei abgelaufen. Wenn nicht unverzüglich 68.000 Euro aufgetrieben werden, gehe die Tochter für 14 Tage ins Gefängnis.
Der Grazer bestand darauf, zuerst seine Tochter sehen zu können. Der Anrufer wollte in einer Stunde wieder anrufen, er meldete sich dann aber nicht mehr. In dieser Stunde überlegte der 71-Jährige, wie er das Geld beschaffen könne. Er erreichte weder Verwandte noch seine Tochter. Dann endlich hatte er die Tochter am Telefon: Kein Unfall, alles sei in Ordnung. Der Grazer erstattete Anzeige und war froh, dass er weder Bargeld noch Wertsachen zu Hause hatte, die wären auf Nimmerwiedersehen verschwunden.

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