AK Konsumentenschutz
Reiseunternehmen pleite: Wie kommen Sie zu Ihrem Geld?

Freude auf den Urlaub: Aber was tun, wenn das Reiseunternehmen Insolvenz anmeldet? | Foto: Pixabay
2Bilder
  • Freude auf den Urlaub: Aber was tun, wenn das Reiseunternehmen Insolvenz anmeldet?
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Wolfgang Gaube

Die Zeit drängt: Ansprüche aus Pauschalreisen gegenüber des insolventen Reiseunternehmens STA Travel  müssen bis zur vorletzten Oktoberwoche angemeldet werden.

Die STA Travel GmbH in Österreich ist seit Freitag 28. August 2020 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien. Nach eigenen Angaben war STA Travel das weltgrößte Reiseunternehmen für Studierende und Jugendliche, unterhielt zuletzt mehr als 200 Niederlassungen weltweit in 12 Ländern mit etwa 2.000 Mitarbeitern und Franchisepartnern in weiteren 48 Ländern. STA Travel unterhielt in Österreich Niederlassungen in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck und hatte sich vor allem auf junge Rucksacktouristen spezialisiert. In Österreich sollen etwa zwei Millionen Euro an Verbindlichkeiten bei rund elfhundert Gläubigern bestehen.

Pauschalreise oder Individualbuchung

Wenn Sie selbst bei der österreichischen STA Travel eine Reise gebucht haben, ist es wichtig zu unterscheiden, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nicht. "Im Falle einer Pauschalreisebuchung müssen Sie Ihre an Ansprüche binnen acht Wochen ab Insolvenzanmeldung – das ist in diesem Fall die vorletzte Oktoberwoche – anmelden", erklärt Guido Zeilinger vom AK-Konsumentenschutz.

Zuständig ist dafür die
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlstraße 4, 1220 Wien
Tel +43 1 317 25 00

Außer Spesen nichts gewesen

Im anderen Fall, wenn sie keine Pauschalreise sondern Individualreiseleistungen wie etwa Flüge  über STA gebucht haben, können Sie ihre Gläubigerforderung im Insolvenzverfahren bis 20. Oktober 2020 bei der Konkursverwalterin einbringen. Zeilinger: "Bedenken Sie aber, dass dies nur wirtschaftlich ist, wenn die von Ihnen bezahlte Leistung einen gewissen Geldwert oder Gutscheinwert hatte. Nach der Bezahlung der 23 Euro Gerichtsgebühr bei Anmeldung wird Ihre Forderung aus der eventuell geringen Konkursmasse bestritten und der Erlös hängt stark von der Auszahlquote ab, die von der Masseverwalterin bestimmt wird. Sonst heißt es für Sie: Außer Spesen nichts gewesen."

Dafür anmelden bei:
Rechtsanwältin Dr. Katharina Widhalm-Budak
Landstraßer Hauptstraße 1/2, 1030 Wien
Tel.: +43 1 713 44 33
E-Mail: kanzlei@riel.at

Freude auf den Urlaub: Aber was tun, wenn das Reiseunternehmen Insolvenz anmeldet? | Foto: Pixabay
Guido Zeilinger, Leiter des Kompetenzzentrums Konsumentenschutz der AK Leoben | Foto: WOCHE
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Bedingungslos geliebt: Den Muttertag nehmen Kinder jeden Alters zum Anlass, ihren Mamas einmal "Danke" zu sagen.  | Foto: Unsplash / Gabe Pierce
2

Zum Muttertag "danke" sagen
Wertschätzung für unsere unbezahlbaren Mamas

Am Muttertag heißt es "danke" sagen: Ob mit Blumen, Schokolade, einem Gedicht oder Frühstück, am 12. Mai werden die Mütter dieses Landes gefeiert, denn sie leisten an 365 Tagen im Jahr Großartiges. BEZIRK LEOBEN. Mütter leisten Unglaubliches, tagein, tagaus und dafür gebührt ihnen Dank. Seit 1914 wird in Österreich jedes Jahr am zweiten Sonntag im Mai der Muttertag gefeiert – heuer ist es am 12. Mai so weit. Dabei stellt dieser Tag nicht nur einen besonderen Tag für alle Mütter dar, die sich zu...

  • Stmk
  • Leoben
  • Manuela Kaluza

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.