AK-Experte warnt
Urlaub in Gefahr - wenn die Traumreise zum Albtraum wird

Die Ferien stehen vor der Tür und viele Steirerinnen und Steirer freuen sich auf eine wohlverdiente Auszeit. Wenn aber die Hotelbeschreibung nicht der Realtität entspricht, kann der Traumurlaub zum Albtraum werden. (Symbolbild) | Foto: Pixabay
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  • Die Ferien stehen vor der Tür und viele Steirerinnen und Steirer freuen sich auf eine wohlverdiente Auszeit. Wenn aber die Hotelbeschreibung nicht der Realtität entspricht, kann der Traumurlaub zum Albtraum werden. (Symbolbild)
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Pünktlich zum Ferienstart beleuchtet Konsumentenschutzexperte Guido Zeilinger die Rechte von Reisenden bei auftretenden Mängeln im Urlaub und gibt praktische Tipps für das Vorgehen vor Ort. Ein aktueller Fall zeigt, wie wichtig die Dokumentation von Problemen für das weitere Vorgehen und eine mögliche Reisepreisminderung sind.

STEIERMARK. Die Ferien stehen vor der Tür und viele Steirerinnen und Steirer freuen sich auf eine wohlverdiente Auszeit. Doch was, wenn der gebuchte Traumurlaub zum Albtraum wird und statt Erholung Ärger auf der Tagesordnung steht? Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer (AK) Leoben, warnt vor möglichen Fallstricken und gibt wertvolle Tipps, wie man bei Reiseproblemen am besten vorgeht. Aktuell beschäftigt die Arbeiterkammer ein Fall, der nun sogar vor Gericht landet.

Ein jüngster Anlassfall, den Zeilinger schilderte, verdeutlicht die Problematik: Eine Familie buchte ein vermeintliches Fünf-Sterne-Hotel in der Türkei – und fand vor Ort eine regelrechte Bruchbude vor. „Das Zimmer war wirklich verschimmelt, das Essen eintönig, die Liegen verdreckt und lose Kabel hingen aus Steckdosen und Schaltkästen“, berichtet Zeilinger. Das Hotel entsprach in keiner Weise der gebuchten Kategorie, obwohl der Urlaub keineswegs günstig war. Besonders bedenklich: Die losen Kabel stellten eine klare Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar – der Urlaub wurde unfreiwillig zum „Survival Camp“.

Guido Zeilinger ist Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer und gibt Tipps, wie man vor Ort bei Reisemängeln richtig reagiert.  | Foto: MeinBezirk/Schneeberger
  • Guido Zeilinger ist Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer und gibt Tipps, wie man vor Ort bei Reisemängeln richtig reagiert.
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Dreiste Ausreden

Der Konsumentenschützer weist darauf hin, dass Sternebewertungen länderspezifisch sind und man immer von der Durchschnittserwartung eines Reisenden ausgehen muss. Wer einen Cluburlaub bucht, erwartet Animation, aber vielleicht nicht das höchste kulinarische Niveau. „Der Urlaub darf aber keinesfalls lebensgefährlich sein“, betont Zeilinger mit Blick auf die mangelnde Sicherheit im geschilderten Fall.

Die Argumentation des Reiseveranstalters im vorliegenden Fall war besonders dreist: Man habe in der Hauptsaison gebucht, und daher dürfe man keine übersteigerten Erwartungen stellen, da das Personal unter Druck stehe. Eine unhaltbare Argumentation für den AK-Experten: „Der Reiseveranstalter verlangt für die Buchung in der Hauptsaison wesentlich mehr. Mehr Personal stellt er aber nicht ein, das heißt, es geht nur um seinen Profit.“ Es kann nicht sein, dass man in der Hauptsaison für mehr Geld schlechtere Leistungen dulden muss.

Sofort handeln und dokumentieren

Der aktuelle Fall zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen. Im konkreten Fall wird nun eine Reisepreisminderung und Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude eingeklagt. „30 bis 40 Prozent Reisepreisminderung sind bei entsprechenden Mängeln durchaus drinnen“, so Zeilinger. Besonders schwer wiegt, wenn der Veranstalter von den Problemen wusste – etwa durch schlechte Bewertungen im Internet oder Beschwerden anderer Kunden – und dennoch nicht gehandelt hat. Das würde eine schuldhafte Unterlassung darstellen, die zu Schadenersatzansprüchen führen kann.

Bei der Buchung die Hotelbeschreibung detailliert prüfen und auch „zwischen den Zeilen lesen“. Heißt „direkt am Strand“ wirklich Sandstrand, oder ist eine Promenade oder ein Kiesstrand dazwischen? (Symbolbild) | Foto: Pixabay
  • Bei der Buchung die Hotelbeschreibung detailliert prüfen und auch „zwischen den Zeilen lesen“. Heißt „direkt am Strand“ wirklich Sandstrand, oder ist eine Promenade oder ein Kiesstrand dazwischen? (Symbolbild)
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Die goldene Regel des Konsumentenschutzexperten lautet: Dokumentieren, fotografieren, monieren. Die wichtigsten Tipps, was man vor Ort tun sollte, wenn es Probleme gibt:

  • Hotelbeschreibung genau lesen: Bereits vorab sollte man die Hotelbeschreibung detailliert prüfen und auch „zwischen den Zeilen lesen“. Heißt „direkt am Strand“ wirklich Sandstrand, oder ist eine Promenade oder ein Kiesstrand dazwischen?
  • Mängel sofort und schriftlich geltend machen: Sobald ein Mangel auffällt, muss er umgehend beim Reiseveranstalter oder der Hotelleitung vor Ort schriftlich reklamiert werden. Mängelanzeige auch schriftlich bestätigen lassen.
  • Dokumentieren: Fotos und Videos von allen Mängeln machen. Das ist der wichtigste Beweis.
  • Zeugen benennen: Namen und Adressen von allen Mitreisenden aufschreiben, die die Mängel ebenfalls bezeugen können.

„Unfreiwillig ins Survival Camp geht nicht!“, fasst AK-Experte Zeilinger die Situation zusammen. Mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die eigenen Rechte können unliebsame Überraschungen im Urlaub minimiert werden. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, ist schnelles und konsequentes Handeln entscheidend.

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