AK-Experte informiert
Was die Versicherung bei Unwetterschäden zahlt
Unwetter führen häufig zu Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden oder auch Pkws und anderen Fahrzeugen. Wir haben beim Konsumentenschutzexperten Guido Zeilinger nachgefragt, was welche Versicherung im Falle des Falles zahlt.
STEIERMARK. Abgedeckte Dächer, überflutete Keller, schwere Hagelschäden an Autos und Häuser, umgestürzte Bäume: Unwetter wie sie in den letzten Tagen und Wochen des öfteren über die Steiermark zogen, verursachen immer wieder große Schäden. Doch wer kommt eigentlich dafür auf? Was zahlt welche Versicherung? Wir haben bei Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer (AK) Leoben nachgefragt. Ihm zufolge gibt es bei Unwetterschäden drei Perspektiven: Schäden am Fahrzeug, am Gebäude oder innerhalb einer Wohnung.
Sturmschäden am Auto
Sturmschäden am Auto würden in den meisten Fällen durch umgefallene Bäume und herumfliegende Gegenstände, oder durch Hagel verursacht. "Diese Schäden werden von der Kaskoversicherung – Teil- oder Vollkasko – gedeckt. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bietet hingegen keinen Schutz", weiß der Experte und ergänzt, dass von der Haftpflichtversicherung lediglich gerechtfertigte Ansprüche übernommen werden, die aufgrund eines von der Person verursachten Unfalls bei Dritten entstehen.
Etwas komplizierter gestalte sich die Lage bei Leasingfahrzeugen, klärt Zeilinger auf, insbesondere dann, wenn es sich um einen Totalschaden handelt: "Angenommen der Wiederbeschaffungswert des Kfz zum Zeitpunkt des Unfalls beträgt 10.000 Euro, und der aus der Leasingfinanzierung noch offene Abrechnungsbetrag 13.000 Euro. In einem solchen Fall sollte unbedingt eine GAP-Deckung mitversichert sein", erklärt Zeilinger. Dies sei eine Zusatzversicherung, die bei einem Totalschaden die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert, den die Kasko-Versicherung bezahlt, und dem aus der Leasingfinanzierung noch offenen Abrechnungsbetrag deckt – in Zeilingers genanntem Beispiel die fehlenden 3.000 Euro. "Mit GAP-Deckung bleibe ich zwar ohne Auto, dafür aber auch ohne weiteren finanziellen Schaden", resümiert Zeilinger.
Gebäude und Dach
Häufig führen Unwetter auch zu Schäden am Gebäude. Beschädigt beispielsweise Hagel das Hausdach, greift die Eigenheimversicherung. Stürzt wiederum ein Baum aus dem eigenen Garten auf das eigene Dach oder Eigenheim, werden Schäden inklusive Reparatur und Instandsetzung in den meisten Fällen auch von der eigenen Eigenheimversicherung übernommen. Fällt ein Baum aus dem eigenen Garten auf das Nachbargrundstück und verursacht dort einen Schaden, wird dieser von der Eigenheimversicherung des Nachbarn oder der Nachbarin übernommen.
"Mein Dach, meine Versicherung – des Nachbars Dach, des Nachbars Versicherung.",
Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Leoben
Ausnahme: Sollten vom Eigentümer notwendige und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen unterlassen worden sein, "war der Baum zum Beispiel sichtlich morsch und trug beispielsweise die letzten drei Jahre keine Blätter oder Früchte", führt Zeilinger aus, dann decke die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden ab.
Schäden im Wohnungsinneren
Schäden können schlussendlich nicht nur am Gebäude, sondern auch im Inneren der Wohnung entstehen. Tritt beispielsweise durch ein Unwetter Wasser ins Innere der Wohnung und verursacht Schäden an der Couch, dem Fernseher und Co. dann greift laut dem Konsumentenschutzexperten die Haushaltsversicherung.
Das sollte nach einem Schaden getan werden
Doch wie verhält man sich nach einem Schadensfall richtig? Was ist wann zu tun? "Wichtig ist es, sämtliche Schäden mit Fotos oder Videos zu dokumentieren und den Schaden dann umgehend der Versicherung zu melden", weiß Zeilinger. Doch hier ist Genauigkeit geboten: "Übereilte oder unüberlegte Angaben in Schadensmeldungen fallen einem unweigerlich auf den Kopf. Man sollte daher im Zweifel lieber die Hilfe eines Versicherungsberaters oder einer -beraterin unbedingt in Anspruch nehmen", meint der Experte und ergänzt "Gut dokumentierte Schäden ersparen Versicherungsquerelen – man sollte sich bei der Dokumentation aber auf keinen Fall selbst in Gefahr bringen und etwa waghalsig aufs Dach klettern".
Schadhafte Geräte solle man zudem auf keinen Fall ohne Rücksprache mit der Versicherung entsorgen, da diese in der Regel einen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung beauftragt. "Ist die Reparaturfreigabe durch die Versicherung erfolgt, kann der Schaden von einem Fachunternehmen behoben werden", meint Zeilinger abschließend.
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