AK-Tipp: Vorsicht vor Lockangeboten

AK-Konsumentenschutzreferent Guido Zeilinger.
2Bilder
  • AK-Konsumentenschutzreferent Guido Zeilinger.
  • hochgeladen von Wolfgang Gaube

Lockangebote aus dem Internet verfehlen oft ihre Wirkung auf die Konsumenten nicht – gerade zur Weihnachtszeit, wenn man noch schnell ein (vermeintliches) Schnäppchen ergattern will. "Nur noch ganz kurze Zeit erhältlich", "nur noch wenige Stück auf Lager", "Exklusivangebot", "statt 199 Euro, jetzt nur 99 Euro" "1 + 1 gratis" heißt es oft. "Da muss ich ja schnell zuschlagen, so ein Angebot darf ich mir nicht entgehen lassen", denken viele.
"Vorsicht vor Lockangeboten, da kann es mitunter böse Überraschungen geben", warnt AK-Konsumentenschutzreferent Guido Zeilinger.
Er empfiehlt Internet-Shoppern, sich zuerst von der Seriosität der aufgerufenen Internetseite zu überzeugen. Ein wichtiges Kriterium ist das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen. Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, können Sie aufgrund der strengen Prüfkriterien vertrauen. Wichtige Informationen dazu finden Sie auf www.guetezeichen.at. Wenn Sie wissen möchten, ob ein Online-Anbieter seriös ist, finden Sie dazu auch Informationen unter www.e-rating.at.
Noch einen Tipp hat Zeilinger: "Schauen Sie auf die Bankverbindung des Anbieters. Wenn der IBAN mit RO für Rumänien beginnt, dann rate ich zu äußerster Vorsicht. Und wenn der Firmensitz auf den Fidschi-Inseln oder Malediven ist, dann Finger weg, bevor Ihr Geld auf Tauchstation geht!"

Rücktritt vom Kauf
Laut Fernabsatzgesetz besteht für Internetkäufe eine Rücktrittsmöglichkeit von 14 Tagen ab Zugang der Ware. Um den Rücktritt zu erklären, müssen zwei Punkte erfüllt werden: Die Ware muss zurückgeschickt werden und der Rücktritt muss schriftlich (via E-Mail oder Einschreiben) erfolgen. Bei seriösen Anbietern wird ein Rücktrittsschreiben stets mitgesendet. Zeilinger: "Am besten das Paket stets mit dem selben Transportunternehmen zurücksenden, ansonsten hafte ich bei Problemen für die Rücksendung."
"Wenn ich Weihnachtsgeschenke schon Anfang Dezember im Internet gekauft habe, ist die Rücktrittsfrist von 14 Tagen schon verstrichen, bevor die Geschenke unter dem Christbaum ausgepackt sind", sagt Zeilinger. Sein Tipp: "Wer wirklich auf der sicheren Seite sein will, der sollte direkt vor Ort kaufen. Außerdem wird dabei auch die regionale Wirtschaft unterstützt."

AK-Konsumentenschutzreferent Guido Zeilinger.
Ein vermeintliches Schnäppchen im Internet kann mitunter für böse Überraschungen sorgen. | Foto: fotolia.com
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Ein Bild vom Zeltfest Mürzhofen im Jahr 2023. "K's Live The Band" mit Veranstalter Gerald Piller und Kindbergs Bürgermeister Christian Sander. | Foto: Himsl
4

Programm und Neuheiten
Das 50. Zeltfest Mürzhofen in Kindberg

Von 17. bis 19. Mai 2024 findet auf der Grabner-Wiese zum 50. Mal das Zeltfest Mürzhofen statt. Für jeden musikalischen Geschmack sind Interpretinnen und Interpreten dabei. Neu sind ein Holzboden im gesamten Zelt, ein eigener VIP-Bereich und eine Cocktail-Bar. KINDBERG. Genau genommen wird das Zeltfest Mürzhofen heuer das 50. Mal über die Bühne gehen – 2022 wurde schon 50 Jahre Zeltfest gefeiert, heuer aber die tatsächlich 50. Auflage des Festes – denn zwei Mal konnte es coronabedingt nicht...

  • Stmk
  • Mürztal
  • Angelina Koidl

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.