AK-Tipp: Vorsicht vor Lockangeboten
AK-Konsumentenschützer Guido Zeilinger warnt vor unseriösen Verkaufsmethoden im Internet.
Lockangebote aus dem Internet verfehlen oft ihre Wirkung auf die Konsumenten nicht – gerade zur Weihnachtszeit, wenn man noch schnell ein (vermeintliches) Schnäppchen ergattern will. "Nur noch ganz kurze Zeit erhältlich", "nur noch wenige Stück auf Lager", "Exklusivangebot", "statt 199 Euro, jetzt nur 99 Euro" "1 + 1 gratis" heißt es oft. "Da muss ich ja schnell zuschlagen, so ein Angebot darf ich mir nicht entgehen lassen", denken viele.
"Vorsicht vor Lockangeboten, da kann es mitunter böse Überraschungen geben", warnt AK-Konsumentenschutzreferent Guido Zeilinger.
Er empfiehlt Internet-Shoppern, sich zuerst von der Seriosität der aufgerufenen Internetseite zu überzeugen. Ein wichtiges Kriterium ist das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen. Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, können Sie aufgrund der strengen Prüfkriterien vertrauen. Wichtige Informationen dazu finden Sie auf www.guetezeichen.at. Wenn Sie wissen möchten, ob ein Online-Anbieter seriös ist, finden Sie dazu auch Informationen unter www.e-rating.at.
Noch einen Tipp hat Zeilinger: "Schauen Sie auf die Bankverbindung des Anbieters. Wenn der IBAN mit RO für Rumänien beginnt, dann rate ich zu äußerster Vorsicht. Und wenn der Firmensitz auf den Fidschi-Inseln oder Malediven ist, dann Finger weg, bevor Ihr Geld auf Tauchstation geht!"
Laut Fernabsatzgesetz besteht für Internetkäufe eine Rücktrittsmöglichkeit von 14 Tagen ab Zugang der Ware. Um den Rücktritt zu erklären, müssen zwei Punkte erfüllt werden: Die Ware muss zurückgeschickt werden und der Rücktritt muss schriftlich (via E-Mail oder Einschreiben) erfolgen. Bei seriösen Anbietern wird ein Rücktrittsschreiben stets mitgesendet. Zeilinger: "Am besten das Paket stets mit dem selben Transportunternehmen zurücksenden, ansonsten hafte ich bei Problemen für die Rücksendung."
"Wenn ich Weihnachtsgeschenke schon Anfang Dezember im Internet gekauft habe, ist die Rücktrittsfrist von 14 Tagen schon verstrichen, bevor die Geschenke unter dem Christbaum ausgepackt sind", sagt Zeilinger. Sein Tipp: "Wer wirklich auf der sicheren Seite sein will, der sollte direkt vor Ort kaufen. Außerdem wird dabei auch die regionale Wirtschaft unterstützt."
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