Das Weihnachtsgeld bringt nicht das Christkind

LAbg Helga Ahrer und Abg. z. NR Birgit Sandler (v.l.) bezogen klare Stellung zu den Themen 13. und 14. Gehalt und der gesetzlichen Mitgliedschaft in den Arbeiterkammern. | Foto: KK
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LEOBEN. Wenn Weihnachten naht, freuen sich die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ein zusätzliches Gehalt, das Weihnachtsgeld. Viele glauben, es gäbe darauf gesetzlichen Anspruch. Tatsächlich aber sind das 13. und das 14. Einkommen Errungenschaften der Gewerkschaften.
"In letzter Zeit werden immer wieder Stimmen laut, welche fordern, dass die steuerlichen Begünstigungen des 13. und 14. Einkommens abgeschafft werden müssen. Das lehnen wir strikt ab“, sagte Birgit Sandler, Abgeordnete zum Nationalrat.

Gesetzliche Mitgliedschaft in den Arbeiterkammern

Auch die gesetzliche Mitgliedschaft in den Arbeiterkammern wird heiß diskutiert. Ohne die gesetzliche Mitgliedschaft wäre der Zugang zum Recht für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versperrt oder zumindest nur erschwert möglich. "Die Abschaffung der Kammern ist ein direkter Angriff auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagte Landtagsabgeordnete Helga Ahrer. "Ohne Kammern wären die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stark geschwächt.“
„Bei einem Bruttogehalt von 2.100 Euro beträgt der Mitgliedsbeitrag für die Arbeiterkammer monatlich 6,50 Euro. Wenn man bedenkt, dass dadurch Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Konsumentenschutz und Mietrecht enthalten sind – und wenn man weiß, dass im Jahr 2016, alleine in Leoben 12 Millionen Euro erstritten wurden durch die Arbeiterkammer, dann ist klar, wer von der Abschaffung profitieren würde“, erklärte Sandler abschließend.

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