Beim Händler oder privat?
Das muss ich beim Kauf eines neuen Autos beachten

Wer sich für ein neues Auto entscheidet, sollte vor dem Kauf einige Punkte beachten. | Foto: Pixabay/Skitterphoto
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  • Wer sich für ein neues Auto entscheidet, sollte vor dem Kauf einige Punkte beachten.
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Im Frühjahr werden in der Steiermark besonders viele Autos neu angemeldet. Es verlängern sich zwar heuer die Lieferzeiten für die Neuwägen und damit steigen auch die Preise für die Gebrauchten. Aber um an ein gebrauchtes Fahrzeug zu kommen, gibt es mehrere Wege: Der steirische Konsumentenschützer Guido Zeilinger klärt auf.

STEIERMARK. Wer sich ein neues Auto anschafft, hat bekanntlich zwei Möglichkeiten: entweder beim Händler oder ein Privatkauf. "Der Vorteil beim Händlerkauf ist, dass ich da besser abgesichert bin, weil es die gesetzliche Gewährleistung gibt. Diese habe ich beim Privatkauf nicht, dafür sind die privat gekauften Autos billiger", informiert Guido Zeilinger, Konsumentenschützer der steirischen Arbeiterkammer.

Vermittlungskauf

Außerdem gibt es noch eine Zwischenform, den sogenannten Vermittlungsverkauf. "Da steht das Auto beim Händler, dieser vermittelt aber nur und auf dem Kaufvertrag steht eine Privatperson drauf. Das ist meist irreführend, aber erlaubt", berichtet Zeilinger.
Das Problem daran: Der Kunde denkt, er kauft das Auto vom Händler und hat daher einen Gewährleistungsanspruch. Tatsächlich ist er aber der private Verkäufer und kann die Gewährleistung auch ausschließen.

Guido Zeilinger, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer, gibt Tipps beim Autokauf. | Foto: RegionalMedien
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Gewährleistung

Wenn das Traumauto plötzlich Probleme macht und für böses Erwachen sorgt, steht einem die Gewährleistung zur Seite. Sie gilt aber nur für Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren.

Großer Vorteil dabei ist, dass der Händler beweisen muss, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war. Das ist erfahrungsgemäß sehr schwierig und bringt die Konsument:innen somit in eine bessere Position. Weiters gilt die sogenannte Vermutungsfrist ein ganzes Jahr. Das heißt, wenn der Händler nichts anderes nachweisen kann, wird vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag.

Zustandsklassen

"Sehen Sie beim Kauf vom Händler nach, welche der vier Zustandsklassen angekreuzt wird. Klasse vier bedeutet zum Beispiel nicht mehr zulassungs-und fahrbereit", klärt der Experte auf. Klasse drei ist nicht viel besser: Sie bedeutet, dass mit Reparaturen zu rechnen ist, Unfallschäden unfachmännisch behoben wurden, der Innenraum stark verschlissen ist oder Roststellen quasi "zum guten Ton gehören".
"Kurz gesagt: Klasse eins oder zwei sollte es schon sein. Viele Händler reden sich damit raus, dass Gebrauchtwagen generell der Klasse drei entsprechen, das ist aber Schwachsinn", gibt Guido Zeilinger zu Bedenken.

Wird das Auto aus einer schneereichen Region gekauft, dann kann Rost ein Thema werden. | Foto: Pexels
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Ankaufstest

Für den Konsumentenschützer ist ein Ankaufstest quasi Pflicht – egal, ob Privatkauf oder beim Händler. "Der hilft auch bei den Preisverhandlungen, wenn diverse Mängel gleich aufgedeckt werden." Dazu sollte immer ein Blick in das Servicescheckheft geworfen werden. "Hat das siebenjährige Fahrzeug nur 50.000 Kilometer am Tacho und der letzte Eintrag ist vor drei Jahren bei Kilometerstand 45.000, dann darf man stutzig werden", fügt Zeilinger an.
In Regionen, wo es im Winter viel schneit, ist Rost ein Thema. Auch das sollte beim Kauf beachtet werden.

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