Landesgericht St. Pölten
Lautstarke Nazi-Sprüche brachten Melkerin vor Gericht
Wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz landete eine 38-Jährige aus dem Bezirk Melk vor Geschworenen am Landesgericht St. Pölten.
BEZIRK. Einstimmig kamen sie bei den drei Hauptfragen zu dem Schluss: Die Angeklagte ist nicht schuldig. Der daraus resultierende Freispruch ist bereits rechtskräftig.
Anlass für den Prozess war das Verhalten der 38-Jährigen am Bahnhof in Melk, wo sie im April vergangenen Jahres eine Gruppe Jugendlicher beschimpfte und unter anderem dabei schrie: „Der Hitler gehört wieder her!“ Darüber hinaus bezeichnete sie sich selbst als „Nazi“ und „rechtsradikal“ und äußerte, dass „es so eine schlimme Jugend wie heute unter Hitler nicht gegeben hätte, aber die Kinder ja nichts dafür können, dass sie so sind, weil ja der Hitler nicht mehr ist.“
Verstöße gegen die Regeln
Im Sinne des Verbotsgesetzes seien dies, laut Staatsanwalt Thomas Korntheuer, eindeutige Verstöße gegen die strengen Regeln hinsichtlich der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn. Wie sich jedoch im Laufe des Prozesses ergab, nahm keiner der Jugendlichen die Äußerungen der Frau ernst, zumal sie offensichtlich stark alkoholisiert herumschrie und völlig wahllos alle beschimpfte.
Zu viel Alkohol
Wie Verteidiger Gerhard Taufner erklärte, habe sich die 38-Jährige aufgrund einer privaten Krise zu viel Alkohol genehmigt. Sie hatte noch nie Kontakte zum rechtsradikalen Milieu und vertrete auch nicht dessen Inhalte. Darüber hinaus sei sie in ihrem Zustand wohl kaum ernsthaft in der Lage gewesen, politische Meinungen zu verbreiten.
Nur ein blaues Auge
Dieser Ansicht schlossen sich offensichtlich auch die acht Geschworenen an. Die vorsitzende Richterin Andrea Humer resümierte am Ende des Prozesses:
„Sie sind im wahrsten Sinne des Wortes mit einem blauen Auge davon gekommen. Ich hoffe, es war Ihnen das Verfahren als solches eine Lehre.“
Kopfnickend pflichtete sie den Worten bei und verließ offensichtlich erleichtert den Schwurgerichtssaal.
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