Leserbrief
Reaktion zur Mürzer Langlaufloipe
Wie offiziell muss eine Langlaufloipe sein? Dieser Frage geht ein Leser aus Mürzzuschlag nach. Er reagiert auf einen Bericht in der "Woche" vom 23. Februar.
MÜRZZUSCHLAG. Dieser Leserbrief wurde verfasst von Robert Puchmayr aus Mürzzuschlag:
Ich stimme Ihrem Bericht zu, dass es nicht sein muss, dass Fußgänger in der gespurten Loipe des Mürztalradweges R 5 gehen und diese beschädigen.
Allerdings handelt es sich hier, laut Stadtgemeinde Mürzzuschlag und dem Verkehrszeichen beim Flußstauwerk Mürzzuschlag (siehe Foto), um einen offiziellen Fuß- und Radweg. Wir bekamen vom Amt die Auskunft, dass die Loipe von offizieller Seite nur geduldet wäre!
Da dies anscheinend nicht allen bekannt ist, ist es meiner Frau und einer Freundin passiert, dass sie von einer Langläuferin verbal attackiert wurden: Obwohl die beiden Damen beim Spazieren in den Tiefschnee ausgewichen waren, um die Sportlerin vorbei zu lassen, war sie der Meinung, dass Spaziergänger nichts auf einer Langlaufloipe zu suchen hätten!
Gerade auf diesem Weg gehen viele Menschen zu Fuß zu ihren Gartenhütten neben der Mürz. Warum sollten sie dies wegen ein paar Langläufern nicht mehr tun dürfen? Man sollte in Zeiten wie diesen versuchen, miteinander und nicht gegeneinander zu leben.
Richtigerweise handelt es sich hier um keine offizielle, sondern um eine geduldete Loipe.
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