Bürgerstimme zum Gemeindehaushalt

Viele reden vom Ausbau der Bürgerrechte, aber nur Wenige wissen, dass jetzt schon Gemeindebewohner den Haushaltsvoranschlag begutachten können. Das Mürzzuschlager Amtsblatt erwähnt in seiner zum Jahreswechsel erschienenen Sonderausgabe, ein Bürger der Stadt habe in den Haushaltsvoranschlag eingesehen und der Gemeinderat sei über seine schriftlichen Einwände in Kenntnis gesetzt worden. Unerwähnt blieben die Inhalte dieser Eingabe. Daher stelle ich sie hier öffentlich zur Diskussion!

Einwendungen gegen den Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2013

Gemäß § 76, Abs.1, der Gemeindeordnung habe ich in den Voranschlagsentwurf öffentlich Einsicht genommen und mache von meinem Recht als Gemeindebürger Gebrauch, dagegen schriftliche Einwendungen innerhalb der Auflagefrist einzubringen:

Nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer werden als Menschen zweiter Klasse behandelt!

Wie schon in den Budgetentwürfen der letzten Jahre werden auch diesmal wieder die Bedürfnisse der Autofahrer bevorzugt. Neben den für eine Klimaschutzgemeinde beschämend niedrigen Parkgebühren seien als Beispiele genannt, die 150.000 € Straßenbauprogramm im aoH und der Schuldendienst für Gemeindestraßen und Parkhaus in der Höhe von insgesamt 244.200 €.

Lediglich die Transferzahlung an den REV für eine Studie zum mikroöffentlichen Verkehr in der Höhe von 3.500 € könnte als bescheidene Leistung für Fußgänger gewertet werden. Allerdings gibt es bereits fertige Konzepte für eine Verbesserung des Öffi-Netzes in und um Mürzzuschlag. Sie sind in den Büros von Gerhard Deutsch (MVG) und Markus Frewein (verkehr-plus) zu finden. Sie wurden nie verwirklicht, weil anscheinend der Taxilobby sehr verbundene Entscheidungsträger ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat und der Bevölkerung befunden haben, das könne sich Mürzzuschlag nicht leisten. Es handelte sich um einen Betrag, der annähernd der Summe entspricht, auf die unsere Stadt durch die letzte Parkplatzgebührensenkung verzichtete. Unsere Parkplatzverpflasterungsschulden entsprechen sogar einem Vielfachen dieses Betrages!

Zur Beschönigung bestehender Nahverkehrsmissstände wird allzu oft die Kundenzufriedenheit zitiert von Gehbehinderten oder Bewegungsfaulen, die sich einmal pro Woche vom Taxi vor der Haustüre abholen lassen. Ich halte das für eine Verhöhnung aller Menschen mit einem Monatseinkommen von etwa 1.000 € oder noch weniger, die jeden Tag unterwegs sein möchten oder müssen – und das nicht nur zur Geschäftszeit und nicht nur bis zum Stadtrand.

Bei der letzten Sitzung des Mürzer e5-Team im heurigen Mai wurde mir als mit dem Thema Mobilität betrauten Mitarbeiter zugesichert, dass man sich gleich nach dem Sommer mit dem Thema Öffi-Ausbau beschäftigen werde. Seither hat es keine Teamsitzung mehr gegeben. Das ist mit ein Grund, weshalb ich mich entschlossen habe, von meinem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Bürgerinformation gehört in das Amtsblatt und nicht in das Organ des „Vereins Stadtmarketing“

Als mit Fragen der Informationspolitik vertrauter Bürger erhebe ich auch Einspruch gegen Ausgabenkürzungen beim Amtsblatt bei gleichzeitiger Ausgabensteigerung einzelner Posten im kommunalen Marketing. Die Umstellung des Amtsblattes auf vierteljährliche Erscheinungsweise ist abzulehnen. Es darf nicht vorkommen, dass man - wie zuletzt geschehen – GemeindebürgerInnen erst mit 2 Monaten Verspätung über das Geschehen in der Gemeindestube informiert, während man in der gleichen Zeit zwei Ausgaben des kommerziell ausgerichteten „Mürz aktiv“ produziert!

Solange sich nicht alle BürgerInnen auf den Zuhörerbänken ein objektives Bild von den Gemeinderatssitzungen verschaffen können oder über einen Live-Stream übertragen bekommen, oder alle Sitzungsprotokolle mitsamt Beilagen von der Gemeindehomepage abrufen können, bleibt ein aktuelles von allen Fraktionen mitgestaltetes Amtsblatt unverzichtbar. Man kann eventuell beim Umfang sparen – in der Ära Strubegger kam man mit 4 Seiten aus und als Bürger fühlte man sich trotzdem gut informiert. Berichte über Veranstaltungen und Vereinsgeschehen sind wünschenswert, müssen aber nicht im Amtsblatt wiederholt werden, wenn sie vorher schon über Gratiswochenzeitungen alle Haushalte erreichten.

Mürzzuschlag, am 17. 12. 2012

Erwin Holzer

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