Waldbrände und Unwetter
Stornierungstipps für Südeuropa-Urlaube
Die Folgen der Klimakrise und der langanhaltenden Hitzewellen bekommt fast jedes Land zu spüren bekommt. Die Folge: Flammenmeere auf der ganzen Welt. Auch in Europa gibt es Brände und das in Regionen, wo die Steirerinnen und Steirer gerne Urlaub machen. Hier ein paar Tipps, wie Reisende damit umgehen können.
STEIERMARK. Sommer, Sonne, Strand und Meer stehen bei den Steirerinnen und Steirer gerade hoch im Kurs. "Kroatien, Griechenland, Italien und Spanien führen hier die Liste der diesjährigen Top-Urlaubsziele an", so Max Schlögl, Obmann der Fachgruppe Reisebüros der Wirtschaftskammer Steiermark und Geschäftsführer von Gruber Reisen.
Die extreme Hitze machen aber in Europa derzeit den Einheimischen sowie Urlauberinnen und Urlaubern zu schaffen. In Griechenland, Italien und Kroatien sind durch die Trockenheit und hohen Temperaturen bereits Waldbrände ausgebrochen.
Brände in Kroatien, Italien und Griechenland
Mitte Juli tobte Südlich der kroatischen Küstenstadt Šibenik ein heftiger Waldbrand und Menschen mussten evakuiert werden. Diese Woche waren die Feuerwehren auch im Norden bei Rijeka in Kroatien im Dauereinsatz.
In Italien wird auch in diesem Sommer wieder von einer großen Dürre und unzähligen Waldbränden heimgesucht. Vor allem der Süden Italiens und Sizilien sind von den Flammenmeeren betroffen. Aber auch Griechenland ist betroffen: In der Nähe von Athen sind diese Woche einige Wald- und Buschbrände ausgebrochen. Auch mehrere Badeorte in Griechenland und die Urlaubsinsel Rhodos sind betroffen.
Wer kurz vor einer Reise in die betroffenen Gebiete steht, sollte wissen:
"Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt."
Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin
Tipps für Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. Ein Waldbrand am griechischen Festland wird z. B. die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", erklärt die Expertin. Informationen zu den Waldbränden in Europa findet man beispielsweise beim Fire Information for Resource Management System (FIRMS) der Nasa. Hier geht es zur Karte.
Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.
"Auch die individuelle, z. B. gesundheitliche, Situation des oder der Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise für manche Reisende durchaus ein kostenloser Rücktritt möglich sein."
Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin
Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.
Naturkatastrophe während des Urlaubs
"Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen", weiß die Expertin. "Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich." Bei Individualreisen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Reisestorno- bzw. Reiseabbruchversicherung, ob der kostenlose Abbruch der Reise gedeckt ist.
Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt im Urlaubsland fest, müssen die Airlines oder Reiseunternehmen Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Pronebner empfiehlt in einer solchen Situation, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.
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