Auto-Boom dank Steuer-Treibstoff

Die neue Berechnungsformel der NoVA animiert viele zum Kauf eines Neuwagens noch vor März. Foto: BilderBox.com
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  • hochgeladen von Hannah Leitner

Mit 1. März 2014 steht uns eine gravierende Änderung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Kraftfahrzeuge bevor. Die NoVA ist fällig, sobald ein Auto in Österreich erstmalig dem Kunden übergeben beziehungsweise zugelassen wird. Bisher wurde sie über den Normalverbrauch berechnet, ab März wird sie rein aus dem CO2-Ausstoß abgeleitet. Die Folge: großteils deutlich höhere Kosten beim Kauf eines Neuwagens. „Wir haben festgestellt, dass große Benzinfresser gar nicht sonderlich teurer werden. Dafür sind auch kleine Autos von der Erhöhung nicht ausgenommen“, kommentiert Bernhard Radauer, Geschäftsführer des gleichnamigen Autohauses in Neumarkt und St. Veit/Glan.

Zweischneidiges Schwert

Besonders stark betroffen sind PS-starke Gefährte, die einen hohen CO2-Wert aufweisen. Laut neuer Richtlinie soll der Höchststeuersatz ab 1. März bei 30 statt den bisher geltenden 16 Prozent liegen. Dafür wird die NoVA künftig mehrwertssteuerfrei sein. Käufer ökonomischer Fahrzeuge werden auch belohnt. Hier wird die Abgabe tatsächlich günstiger. Für Autos mit umweltfreundlichen Antriebsmotoren ist ein NoVA-Bonus bis zu 500 Euro möglich.

Antrieb für Konsum

Viele Kunden werden animiert, noch vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in einen Neuwagen zu investieren. „Die Frequenz ist deutlich erhöht, im Vergleich zu den letzten Monaten und dem vergangenen Jänner“, bestätigt Helmut Kienzl, Geschäftsführer des Autohauses Kienzl in Judenburg. Ein klarer Kauf-trend zeichne sich aber nicht ab. „Gekauft wird quer durch die Bank.“ Auch Bernhard Radauer nimmt ein angeregtes Konsumverhalten wahr. „Der Jänner ist sehr gut verlaufen, sowohl in Neumarkt als auch in St. Veit. Ich weiß nicht, ob das allein an der bevorstehenden NoVA-Erhöhung liegt“, so Radauer. Die Autohäuser weisen ihre Kunden in jedem Fall auf die Änderungen ab 1. März hin. Möchte man noch in die alte NoVA-Berechnung fallen, kann das Wunschauto bis 15. Februar bestellt werden, die Lieferung hat bis 30. Juni zu erfolgen. Lagernde Fahrzeuge werden noch bis Ende Februar mit der bisher gewohnten NoVA abgerechnet.

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