Strittige Kilometergeld-Berechnung
375,91 Euro trieben Keil in eine Freundschaft

- Die Neunkirchnerin mahnt zur Vorsicht bei Verträgen.
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Die WhatsApp-Korrespondenzen zwischen einer Tagesmutter und der Mama eines Fünfjährigen lesen sich sehr freundschaftlich. – Doch dann ging's ums Geld.

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BEZIRK. Eine Nebenerwerbs-Tagesmutter achtete vier Monate auf den Sohn (5) einer Neunkirchnerin. Das Verhältnis der beiden Frauen könnte man freundschaftlich nennen. Als die Geschäftsbeziehung beendet wurde, war es um diese Freundschaft geschehen.
Streitpunkt Kilometergeld
Die Mama des Fünfjährigen konsultierte einen Anwalt. Der Anlass: die Kilometergeld-Vereinbarung und eine nicht rückerstattete Kaution von 90 Euro. Die Neunkirchnerin beharrt darauf, dass 42 Cent pro Kilometer vereinbart waren; die Tagesmutter hingegen betont, es war aufgrund der Erhöhung der Spritkosten von 85 Cent die Rede.
Zwei mögliche Erklärungen
Beide Frauen legten den BezirksBlättern einen Vertrag vor, in dem mit Kugelschreiber die 85 Cent eingefügt worden waren. Allerdings haben beide eine andere Erklärung für diesen Eintrag.
Während die Mutter des Fünfjährigen behauptet, hier seien ursprünglich 0,42 Euro gestanden, meint die Tagesmutter, hier stand eigentlich ein Fragezeichen: "Weil ich die Kilometergeld-Erhöhung im Vorfeld mit dem 'Verein Sonnenkinder' (für den die Tagesmutter ihre Dienste anbot) abklären wollte." Die Aussage der Tagesmutter wird seitens des Vereins auch bestätigt; räumte aber auch ein, dass man beim Vertragsabschluss selbst nicht dabei gewesen sei.
Die beanstandete 85 Cent-Abrechnung pro gefahrenen Kilometer wurde außerdem in den Zahlungsbestätigungen für die Tagesmutter-Tätigkeit stets ausgewiesen. Der Haken an der Sache: die Neunkirchnerin nahm diese Bestätigungen nie mit und will daher erst im Nachhinein auf die verteuerte Kilometer-Abrechnung aufmerksam geworden sein. Also wurde der Rechtsschutz bemüht und die Tagesmutter bekam Anwaltspost.
Geld zurückbezahlt
Die Tagesmutter wollte einen Gerichtsstreit, der Zeit und Nerven gekostet hätte, vermeiden: "Deshalb habe ich bezahlt." Sogar die Anwaltskosten der Neunkirchnerin hat sie berappt (obwohl sie nicht Auftraggeberin war). Das Tagesmutter-Geschäft will sie sich nach dieser negativen Erfahrung nicht mehr antun. Die Mutter des Fünfjährigen sieht ihren Fall hingegen als Warnung: "Dass man sich immer genau anschauen sollte, was im Vertrag vereinbart wird."
Seitens des Vereins zeigt man sich solidarisch mit der ehemaligen Tagesmutter: "Es gab noch nie Probleme mit der Betreuung oder Verrechnung mit anderen Eltern." Eingeräumt wird ferner, dass die Tagesmütter selbstständig arbeiten und daher Kilometergeld-Tarife nach eigenem Ermessen festlegen können.
Langeweile sieht anders aus
Mutter und Kind erklärten im BezirksBlätter-Gespräch, es hätten keine Bastelaktivitäten stattgefunden (obwohl ein Bastelbeitrag verrechnet wurde). Und auch sonst sei die Betreuung nicht so toll gewesen. Bilder, welche die Tagesmutter den BezirksBlättern präsentiert hat, drücken etwas anderes aus: da ist der Bub am Karussell beim Peterskirtag, beim Eis- und Hodog-Essen, im Freibad sowie beim Schwimmen zu sehen. Und die Bilder vermitteln eher Spaß. "Und gebastelt haben wir natürlich auch", so die Tagesmutter. Die Tagesmutter überlegt nun, rechtliche Schritte wegen Rufschädigung einzuleiten.
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