Vereinfachung für Bezirk Neunkrichen
Leerstand adé, jetzt wird saniert

Auch der Altbestand der ehemaligen B&U in Neunkirchen wäre ein Kandidat für eine Nachnutzung. | Foto: Santrucek
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  • Auch der Altbestand der ehemaligen B&U in Neunkirchen wäre ein Kandidat für eine Nachnutzung.
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Leerstand in den Innenstädten, Neubau am Stadt- und Ortsrand: Sanieren und Nachnutzen soll einfacher werden.

BEZIRK NEUNKIRCHEN. Der Altbau im Ortskern soll zu einem neuen Kindergarten werden. Was sich nach einem guten Plan anhört, stellt nicht nur Gemeinden vor eine große Herausforderung. Denn will ein leer stehendes Haus neu genutzt werden, muss es an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden.

Findest du es gut, wenn die NÖ Bauordnung etwas entbürokratisiert wird?

Das betrifft die vorgeschriebene Raumhöhe im Kindergarten ebenso wie die verpflichtende Errichtung von Stell- und Spielplätzen bei Wohnbauen.

Günstiger und nachhaltiger

Geht es nach der VPNÖ, so soll dies mit dem sogenannten "NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz" bald der Vergangenheit angehören. Es ist, nach einer internen Arbeitsklausur, am Montag erstmals präsentiert worden. Seinen Inhalt kann man schnell auf den Punkt bringen: die Sanierung bestehender Gebäude soll leichter, die Nachnutzung dieser attraktiver als der Neubau werden. So will man Bauen günstiger und effizienter machen sowie Baubewilligungsverfahren vereinfachen. Aktuell läuft das Begutachtungsverfahren für den Gesetzesentwurf. Bis 7. Oktober sind Stellungnahmen möglich. In Kraft treten könnten die Bau-Erleichterungen im März 2026.

"Mit der Novelle der NÖ Bauordnung setzen wir ein klares Signal für leistbares Wohnen und weniger Bürokratie."
Hermann Hauer, Landtagsabgeordneter (ÖVP)

Puchbergs Landtagsabgeordneter Hermann Hauer (ÖVP). | Foto: Santrucek
  • Puchbergs Landtagsabgeordneter Hermann Hauer (ÖVP).
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Wie Puchbergs Landtagsabgeordneter Hermann Hauer (ÖVP) weiß, betreffen wesentliche Neuerungen den Bestandschutz und die Wiedererrichtung: "Wird etwa in einem Beherbergungsbetrieb ein Doppelzimmer und ein Einzelzimmer ergänzt, ist keine Nachrüstung von Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen erforderlich, wenn sich die Sicherheit dadurch nicht wesentlich verschlechtert. Außerdem können alte Gebäude, die bisher abgerissen und nach aktuellen Vorschriften neu errichtet werden mussten, künftig in gleicher Form und Größe wiederaufgebaut werden. So entsteht zusätzlicher Wohnraum und bestehende Strukturen bleiben erhalten."

Der Ternitzer Bürgermeister und Landtagsabgeordnete Christian Samwald (SPÖ). | Foto: Santrucek
  • Der Ternitzer Bürgermeister und Landtagsabgeordnete Christian Samwald (SPÖ).
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Sein Ternitzer Amtskollege Christian Samwald (SPÖ): "Der Gesetzesentwurf wurde vom Bauausschuss in Begutachtung geschickt und wird nun auf Expertenebene geprüfte und einer politischen Bewertung unterzogen. Grudsätzlich sind Sanierungsvereinfachungen positiv zu bewerten, bei der ein oder anderen Regelung wird es noch Diskussionsbedarf geben."

Neunkirchens Bürgermeisterin Klaudia Osztovics (ÖVP). | Foto: Santrucek
  • Neunkirchens Bürgermeisterin Klaudia Osztovics (ÖVP).
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Einigen Leerstand alter Gebäude gibt es in der Bezirkshauptstadt. Bürgermeisterin Klaudia Osztovics (ÖVP): "Wenn es eine Besserung für die Nutzung von älteren Gebäuden gibt, dann nehme ich das natürlich wohlwollend zur Kenntnis."

Sanierung: Details aus dem Entwurf

  • Wegfall Anpassung des Gebäudes an Stand der Technik
  • Reduktion von Mindeststellplätzen bei "Begleitetem Wohnen", "Barrierefreiem Wohnen", "Jungem Wohnen"
  • Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
  • Ausweitung bewilligungs- und meldefreier Baumaßnahmen
  • Spielplatzabgabe statt Pflicht-Errichtung nicht-öffentlicher Spielplätze im Wohnbau
  • Entfall Mindestraumhöhe und Beschränkung Geschosszahl

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