Gerasdorf bei St. Egyden/Steinfeld
Mit Juli kommen die erwachsenen Häftlinge
Die Sonderjustizanstalt für Jugendliche in Gerasdorf verliert ihren Sonderstatus und wird zur "gewöhnlichen" Justizanstalt. Das birgt allerdings Potential.
GERASDORF. Der Pressestab der Justizanstalt Gerasdorf hat zwar einen "Maulkorb" verpasst bekommen; Wilhelm Terler, Landesvorsitzender der Justizwachgewerkschaft für NÖ (FCG), weiß allerdings einiges zu berichten über die Zukunft der JA Gerasdorf.
So wird die Zukunft der JA Gerasdorf
- Fest steht, dass die Jugendlichen nach Wien ausgelagert werden. Unter dem Namen Münnichplatz wird der Strafvollzug für die Insassen an die Justizanstalt Simmering angebunden.
- An der Personalsituation in der JA Gerasdorf soll sich nichts ändern. Wilhelm Terler:
"Uns ist zugesagt worden, dass die Justizwache in dieser Anzahl – derzeit rund 60 – bleiben kann. Nur müssen wir an die Auslastungsgrenze von 120 Insassen gehen."
Als Anstalt für jugendliche Straftäter zählte die JA immer nur zwischen 60 und 80 Häftlinge. Der notwendige Stand an Justizwachebeamten wird immer nach dem Höchststand der Insassen berechnet.
- Mit 1. Juli 2024 sollen in der JA Gerasdorf Erwachsene ihren Strafvollzug antreten.
- Bereits jetzt werden laufend Jugendliche nach Wien verlegt.
- "Der Vorteil für Gerasdorf ist, dass die Berufsschule erhalten bleibt, und dass wir ausbilden können", erklärt der Landesvorsitzende der Justizwachgewerkschaft für NÖ. Hier ortet Terler einen großen Vorteil gegenüber der bisherigen Situation: "Weil nun aus ganz Österreich die lernfähigen und lernwilligen zu uns kommen." Bisher wurden Erwachsene laut Terler nur teils in Simmering ausgebildet: "Und teils gar nicht, weil die Möglichkeit nicht gegeben war."
- Ändern werden sich mit der Umstrukturierung von einer Sonderanstalt in eine gewöhnliche Justizanstalt auch die Arbeitszeiten. Terler: "Derzeit ist von 7 bis 18 Uhr geöffnet. Das werden wir so nicht beibehalten können." Üblich sei bei Erwachsenen-Anstalten eine Zeit von 7-15 Uhr.
Aus für Rauchverbot
Als wesentlichen Vorteil erachtet Terler auch das Wegfallen von diversen Regelungen für Jugendliche wie das Rauchverbot. Das habe teils irrwitzige Blüten getrieben, weil manch junger Straftäter dann sogar zu Baumrinde griff, um irgendetwas zu rauchen.
An das Aus des Sonderanstalten-Status ist auch die Ausschreibung der Anstaltsleitung geknüpft. So wird – wie in allen Anstalten – der Posten für einen Juristen ausgeschrieben.
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