Schutz für Gesundheitspersonal
Bannmeile vor Spitälern, Test-und Impfstraßen rückt näher
+++19. Jänner 2022, 13:12 Uhr+++
Im heutigen Ministerrat wurde das Thema: "Schutzzonen für die Sicherheit unseres Gesundheits- und Pflegpersonals" besprochen.
"Es wurden mehrfach rote Linien überschritten, Gesundheitspersonal bedroht und Menschenleben gefährdet. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das selbstverständlich zu schützen ist. Wo es Rechte gibt, gibt es aber auch Pflichten. Wir werden alles tun um jene zu schützen, die für uns da sind und unsere Gesundheit schützen",
sagt Innenminister Gerhard Karner.
Ausgangslage für die Forderung nach einer sogenannten Bannmeile, die auch von den niederösterreichischen Politikern LH-Stv. Stephan Pernkopf und den Landesrätinnen Ulrike Königsberger-Ludwig und Christiane Teschl-Hofmeister kam, war, dass das Gesundheitspersonal geschützt werden muss – siehe Artikel unten.
Geeignete Maßnahmen setzen
Innenminister Karner wurde daher auch am 15. Dezember mittels Entschließungsantrag vom Nationalrat aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu setzen. Am 29. Dezember hat der Innenminister eine österreichweite Videokonferenz zum Thema Sicherheit für Gesundheits-und Pflegepersonal abgehalten.
Die Maßnahmen
-> Die Regelungen der Schutzzone sollen für Gesundheitseinrichtungen – wie
Krankenanstalten, Spitälern, Impf- und Teststraßen – erweitert werden.
Dadurch können Gesundheitseinrichtungen sowie deren näherer Umkreis zu Schutzzonen erklärt werden, um Personen wegzuweisen, die den Betrieb in Gesundheitseinrichtungen durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit in der Schutzzone wesentlich erschweren.
-> Verstärkte Untersagung bzw. Auflösung von Versammlungen
Eine behördliche Untersagung bzw. Auflösung einer Versammlung, die den Zugang oder die Zufahrt zu Gesundheitseinrichtungen beeinträchtigt, ist schon nach aktueller Rechtslage möglich. Angesichts der steigenden Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Omikron-Variante und der damit verbundenen hohen Gesundheitsgefährdung könnte es künftig zum Schutz der Gesundheit – selbstverständlich unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Grenzen – unumgänglich sein, verstärkt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
-> Verstärkte Aufklärung über rechtliche Folgen
Im Rahmen der Veranstaltungsanzeige soll verstärkt und deutlich auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei verbalen wie physischen Angriffen auf das Personal der Gesundheitseinrichtungen bzw. bei Blockierung von Zufahrten zu Krankenanstalten hingewiesen werden.
+++16. Dezember 2021, 15:03 Uhr+++
Demo-Verbot vor Spitälern soll vor Weihnachten kommen
Proteste und Demonstrationen vor Kliniken: LH-Stv. Pernkopf: "Habe Null Verständnis dafür".
ÖVP und SPÖ wollen Änderung erwirken.
NÖ. Sie werden beschimpft, sie werden beflegelt, sie werden bedroht und das, obwohl sie "nur" ihre Arbeit machen: Die Mitarbeiter in Krankenhäusern, denen Demonstranten ins Gesicht spucken.
"Dem muss ein Ende gesetzt werden", sagt Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) in der heutigen Pressekonferenz im Landhaus.
Einschätzung abgegeben
Er stellt eine Forderung ganz klar in den Raum, weil er gefragt worden ist, was er, Pernkopf, von den Protesten vor Kliniken halte.
"Ich hab gesagt, ich habe Null Verständnis dafür und ich habe auch angeregt, dass es hier eine Gesetzesänderung auf Bundesebene geben muss".
Dies habe er auch mit dem ÖVP-Klubobmann, August Wöginger, besprochen. Als Jurist habe er seine Einschätzung abgegeben: "Wenn vor vielen Jahren ein Versammlungsgesetz geregelt worden ist, dass man rund um das Parlament an Sitzungstagen eine Bannmeile von 300 Metern zieht, dann sollte dies auch vor Krankenhäusern in ganz Österreich gelten". 264 Spitäler wären von der neuen Regelung österreichweit betroffen.
Damals war es unwahrscheinlich
Auch wenn das Demonstrationsrecht wichtig ist, aber wahrscheinlich haben die Menschen damals vor vielen Jahrzehnten noch nicht daran gedacht, dass es soweit kommen kann, dass Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, beflegelt und bedroht werden.
Zustimmung für die Änderung gibt's von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) und Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). Sie fügt hinzu, dass die 300-Meter-Grenze auch für Pflegeeinrichtungen gelten soll.
"Wenn Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten, Angst haben müssen, dann ist bei mir eine rote Linie überschritten",
sagt die Sozialdemokratin, dass man die Forderung auch gerne im Bund unterstützen werde, wenn die ÖVP die Stimmen der SPÖ dazu braucht. Für den Städtebund-Chef Matthias Stadler, SPÖ, steht fest, dass die Menschen, die in Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeiten "nicht den Druck abbekommen sollen. Der Appell lautet: Wir tun auch nur unsere Arbeit!"
Der "niederösterreichische Wunsch" wird bei der Bundesregierung deponiert und soll noch vor Weihnachten umgesetzt werden, so Pernkopf.
Statements der Fraktionen:
Für NEOS sichert Gesundheitssprecherin Edith Kollermann Unterstützung für den Vorschlag zu.
„Die freie Meinungsäußerung ist das eine, die Behinderung des medizinischen Personals das andere. Insofern ist es vollkommen inakzeptabel, dass jene, die in den Spitälern das Schlimmste abzuwenden versuchen, dann vor den Spitälern attackiert werden. Grundsätzlich muss sich der Gesetzgeber aber auch die Frage stellen, warum die Gangart insgesamt heftiger wird und wie man hier deeskalieren kann.“
Weiterführende Links zum Thema:
Hier gehts zum Rechtsinformationssystem des Bundes
Information der Wirtschaftskammer über das Grundrecht "Versammlungsfreiheit"
Demonstrationsrecht - was ist erlaubt?
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