Lockdown und Maßnahmen
Handel und Schulen öffnen am 8. Februar

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Nach Beratungsgesprächen mit Experten, Oppositionsparteien und Landeshauptleuten gab die Bundesregierung am Montagabend erste Lockerungen des seit Ende Dezember geltenden Lockdowns bekannt. 

Ö. „Der Lockdown hat Wirkung gezeigt“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz, „aber leider breiten sich die Virus-Mutationen aus und fressen ein Stück weit diese Erfolge weg.“ Trotzdem könnten nun erste „behutsame Öffnungsschritte“ folgen. „Aber“, so appelliert Kurz an die Österreicher, „bitte sehen Sie diese Lockerungen nicht als Entwarnung.“

Schichtbetrieb und Corona-Tests in Schulen

Die Schulen werden ab dem 8. Februar wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren. Volksschüler können täglich in die Klassenzimmer. Unter- und Oberstufen gehen in den Schichtbetrieb, das heißt, die Klassenverbände werden in jeweils zwei Gruppen geteilt und gehen tageweise abwechselnd in die Schule. Am Freitag soll es für alle Distance-Learning geben. Montags und Mittwochs (das gilt auch für die Volksschulen) bzw. Dienstags und Donnerstags vor Schulbeginn werden alle Schüler, die den Unterricht persönlich besuchen wollen zum Corona-Test gebeten. Hier sollen die neuen „Nasenvorraum-Tests“ eingesetzt werden.

FFP2-Pflich für Oberstufen

In der Oberstufe bzw. bei Jugendlichen ab 16 Jahren, halten FFP2-Masken Einzug. Die Unterstufen-Schüler müssen mit Mund-Nasen-Schutz im Unterricht sitzen, Volksschüler dürfen den MNS in den Klassenräumen ablegen. Maskenpausen sind laut Bildungsministerium eingeplant. Eltern, die Testungen und Maskenpflicht nicht akzeptieren, können die Kinder zu Hause lassen, wie Bundesminister Heinz Faßmann am Dienstag festhält. Die Schüler müssen den Stoff dabei allerdings selbstständig erarbeiten, heißt es auch aus der Bildungsdirektion OÖ.

Einkaufen, zum Friseur und in den Zoo

Öffnen werden auch der Handel und Freizeiteinrichtungen wie Tierparks, Botanische Gärten und Museen. Die Zehn-Quadratmeter-Regel wird auf 20 Quadratmeter ausgeweitet. Es dürfen also nur halb so viele Menschen wie zuvor in die Innenräume. Körpernahe Dienstleister, wie Friseure, dürfen ebenso ab Montag öffnen. Maximal 48 Stunden, bevor jemand eine Leistung in Anspruch nimmt, muss er sich testen lassen. Ausgenommen davon sind jene Kunden, die in den sechs Monaten zuvor nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert waren und wieder als genesen gelten. „Die Alternative zu diesen ,Eingangstests‘ wäre gewesen, gar nicht aufzusperren“, so Kurz. Kontrollieren sollen das die Unternehmer.

Beratung mit den Landeshauptleuten. | Foto: BKA/Dragan Tatic
  • Beratung mit den Landeshauptleuten.
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„Kein Kavaliersdelikt“

„Wer keine Maske trägt, gefährdet andere Menschen – das ist kein Kavaliersdelikt“, so Kurz. Deshalb werden die Strafen für Verstöße – auch gegen andere Maßnahmen – erhöht. Bis zu 90 Euro sind dann fällig, wenn etwa beim Einkaufen keine FFP2-Maske getragen oder der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht eingehalten wird – zuvor waren es maximal 50 Euro.

FFP2 und Abstand auch genesen oder geimpft

Generell gilt nach Inkraftreten der „4. Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung“ am 8. Februar überall dort FFP2-Masken-Pflicht wo zuvor die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht galt. Ausnahmen können gesundheitliche Gründe haben. Auch Schwangere müssen keine Maske tragen. Zwei Meter Sicherheitsabstand gelten laut Verordung an allen öffentlichen Orten – drinnen wie draußen – eingehalten werden. Das gilt auch für genesene und gimpfte Personen. Näher kommen dürfen nach wie vor nur Lebenspartner, engste Angehörige und wichtige Bezugspersonen.

Vier Personen, zwei Haushalte

Im privaten Bereich und auch anderswo dürfen sich ab Montag wieder ganz offiziell zwei Haushalte (max. vier Erwachsene) treffen. „Aber“, so mahnt Kurz, „je weniger soziale Kontakte, desto besser.“ Zwischen 20 und 6 Uhr bleibt es bei den bisherigen Ausgangsbeschränkungen.

Pendler-Test kann eine Woche alt sein

Genauer überwacht wird künftig die Einreise nach Österreich. Laut Bundesminister Karl Nehammer müssen sich Pendler registrieren lassen und einmal pro Woche einen negativen Corona-Test vorweisen – ob PCR oder Antigen soll dabei egal sein. Zum Zeitpunkt des Grenzübertritts dürfe die Probenabnahme für den Test nicht länger als sieben Tage her sein.

Neubewertung am 15. Februar

Am 15. Februar will man die Situation erneut bewerten. „Wenn die Zahlen zu sehr steigen, werden wir wieder verschärfen“, erklärte Kurz. „Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 müssen die Alarmglocken schrillen“ – dann seien auch wieder regionale Maßnahmen angedacht.

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