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Neue Auto-Fahrassistenzsysteme im Praxistest in Saalfelden

1989 wurde das Fahrtechnik-Zentrum in Saalfelden gegründet und seither stetig erweitert. | Foto: ÖAMTC/Experience Saalfelden
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  • 1989 wurde das Fahrtechnik-Zentrum in Saalfelden gegründet und seither stetig erweitert.
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Seit 6. Juli 2022 müssen alle neuen Fahrzeuge mit Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein – diese sollen dazu beitragen, die getöteten Personen sowie verletzten Personen im Straßenverkehr weiter zu senken. 

SAALFELDEN. Laut einer EU-Verordnung müssen Fahrzeuge mit Genehmigungsdatum ab 6. Juli 2022, beziehungsweise Erstzulassung ab 6. Juli 2024 mit hochentwickelten Assistenzsystemen ausgestattet sein, erklärt der ÖAMTC.

Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten

Die Verordnung verfolgt ein wesentliches Ziel – die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten sowie verletzten Personen durch diese verpflichtenden Sicherheitssysteme in den Autos weiter zu senken. Zu beachten ist, dass besagte Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend sind.

Redakteurin testet Assistenzsysteme auf der Teststrecke

Unsere Redakteurin Sarah Braun konnte sich im ÖAMTC-Fahrtechnik-Zentrum und Experience Center in Saalfelden von den verpflichtenden Fahrassistenzsystemen überzeugen. Gemeinsam mit einem Instructor des ÖAMTC war unsere Redakteurin auf einer Teststrecke unterwegs und konnte sich höchstpersönlich von den neuen Systemen ein Bild machen.

Wolfgang Pfeiffenberger leitet das Fahrtechnik-Zentrum Saalfelden. | Foto: ÖAMTC
  • Wolfgang Pfeiffenberger leitet das Fahrtechnik-Zentrum Saalfelden.
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Systeme unter Anleitung und bei verschiedenen Szenarien ausprobieren

Nach beeindruckender Demonstration des Instructors durfte unsere Redakteurin selbst ans Steuer und die unterschiedlichsten Fahrassistenzsysteme (FAS) selbstständig, unter Anleitung ausprobieren – ein absolutes Highlight.

"Fahrassistenzsysteme sind elektronische Zusatzeinrichtungen in Kraftfahrzeugen zur Unterstützung in bestimmten Fahrsituationen. Hierbei stehen Sicherheitsaspekte, aber auch die Steigerung des Fahrkomforts im Vordergrund. FAS können automatisch in Antrieb, Steuerung (beispielsweise Gas, Bremse) oder Signalisierungseinrichtungen des Fahrzeuges eingreifen. Des Weiteren sind sie in der Lage, den Lenkern durch geeignete Mensch-Maschine-Schnittstellen vor oder während kritischer Situationen zu warnen", erläutert der ÖAMTC.

"Assistenzsysteme ersetzen die lenkende Person nicht"

Aus diesem Grund ist es laut ÖAMTC extrem wichtig, dass die Lenkerinnen und Lenker wissen, hinsichtlich Verkehrssicherheit, wie die Systeme in fahrdynamischen Situationen funktionieren und auch wo sie nicht greifen. 
Unser Instructor Matthäus betonte immer wieder, dass sich die Leute bewusst machen müssen, dass diese FAS lediglich als Assistenten im Auto fungieren – Chef über das Fahrzeug sind wir immer noch wir selber.

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Acht verpflichtende Systeme

Folgende FAS sind verpflichtend:

  • intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Dieser soll die Lenkerinnen und Lenker unterstützen, die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten. Überschreitet die lenkende Person das Limit, muss diese entweder vom Fahrzeug darauf aufmerksam gemacht werden oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits in den Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer.
  • Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren: Diese kann eine Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden.
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit der lenkenden Person: Der Müdigkeitsassistent warnt die lenkende Person, wenn die Wachsamkeit nachlässt. Die meisten Systeme analysieren dabei die Lenkbewegungen, die bei Müdigkeit ein erkennbares Schema aufweisen.
  • Notbremslicht: Wird mit starker Verzögerung abgebremst, warnt das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage nachfolgende Fahrzeuge vor der (Not-)Bremsung. Ausgelöst wird das System durch einen Verzögerungssensor oder das ABS.
  • Rückfahrassistent: Informationen über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte werden in das Cockpit geliefert, wodurch primär Zusammenstöße bei der Rückwärtsfahrt verhindert werden sollen.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung: Dieses System soll unfallbezogene Parameter und andere relevante Informationen vor, während und nach einem Aufprall, ausschließlich zum Zweck der Unfallforschung, sammeln – die Infos sind anonym.
  • Notbremsassistenzsysteme: Das System erkennt einen möglichen Zusammenstoß und leitet selbstständig eine Notbremsung ein. Auch, wenn ein Unfall nicht vermieden werden kann, verringert sich dadurch die Geschwindigkeit und damit die Schwere eines eventuellen Aufpralls.
  • Notfall-Spurhalteassistenten: Das System hält das Fahrzeug auf seinem Fahrstreifen. Droht das Abkommen von der Spur, warnt das Fahrzeug zuerst die lenkende Person (optisch, akustisch oder durch ein Vibrieren). Verlässt das Fahrzeug die Fahrspur, greift das System aktiv ein und lenkt das Fahrzeug wieder zurück.

Unter folgendem Link gibt es weitere Infos

Nähere Informationen zum ÖAMTC-Fahrtechnik-Zentrum in Saalfelden und deren Angebote finden Sie unter www.oeamtc.at/fahrtechnik.

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Wolfgang Pfeiffenberger leitet das Fahrtechnik-Zentrum Saalfelden. | Foto: ÖAMTC
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